Gemeinderat Bruneck. Hallenbad: keine zufriedenstellenden Antworten

Grüne Ratsfraktion, 23.01.2011

Die Antwort auf unsere Anfrage zum Investitonsbeitrag für die Erweiterung der Saunalandschaft im Reischacher Hallenbad ist alles andere als befriedigend und bestätigt unsere Zweifel.

Die Ausführungen enthalten keine stichhaltige Begründung, weshalb man einer Investition dieser Größenordnung zugestimmt hat, die weder für den weiteren Betrieb notwendig noch dringend war.

Aus den gegebenen Antworten lässt sich klar ableiten, dass der Verwaltungsrat der Reipertinger Sportanlagen GmbH komplett übergangen wurde. Ihm wurde die Investition zur Genehmigung vorgelegt, als die Arbeiten schon durchgeführt waren. Das ist nicht nur eine unkorrekte Vorgehensweise, sondern auch ein Affront gegenüber dem Verwaltungsrat, der für die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft verantwortlich ist und keine Möglichkeit hatte, eine Investition, die auch Folgekosten zu Lasten der Gesellschaft bedingt, auch nur zu begutachten. Schwerwiegend ist zudem, dass dies nicht zum ersten Mal geschehen ist.

Wir stellen hier weder das Hallenbad als Einrichtung in Frage noch seinen großen Erfolg, was die Zahl der Besucherinnen und Besucher betrifft. Es handelt sich aber um einen öffentlichen Betrieb, der mit Steuergeldern errichtet wurde, und auch die laufenden Investitions- und Verlustbeiträge sind öffentliche Gelder und müssen gerechtfertigt werden. Die hohen Besucherzahlen können keine Ausrede dafür sein, jede Diskussion über Kosten abzublocken. Schon bei der Errichtung des Hallenbads sind Mehrkosten in Millionenhöhe durch zusätzliche Arbeiten entstanden, die willkürlich und ohne Einbeziehung der verantwortlichen Gremien beschlossen wurden. Auch in den folgenden Jahren sind Verwaltungs- und Aufsichtsrat wiederholt übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt worden. So eine Situation ist nicht tragbar, unabhängig davon, wie das Hallenbad läuft, und untragbar ist vor allem, dass dieses Verhalten der Geschäftsführung vom Bürgermeister auch diesmal wieder gedeckt wurde.

Unsere Anmerkungen zu den einzelnen Antworten:

Unsere Frage: Auf welche Weise ist die in den Prämissen des Beschlusses erwähnte Absprache mit der Stadtverwaltung erfolgt?

Antwort des Bürgermeisters: Die Aussprache bezüglich des Finanzierungsbeitrages hat am 17. November 2011 um 17.45 Uhr in der Stadtgemeinde Bruneck stattgefunden. Anwesend waren der Präsident der Reipertinger Sportanlagen GmbH, Herr Dr. Ing. Kosta, welcher auch den größten Eigentümer, nämlich die Stadtwerke Bruneck vertritt, der Geschäftsführer der Reipertinger Sportanlagen GmbH, Herr Arnold Thum, Herr Generalsekretär Dr. Alfred Valentin und ich.

Unser Kommentar: Damit wird bestätigt, dass der Verwaltungsrat übergangen wurde. Er hätte die Investition als erster bewerten und genehmigen müssen, um dann bei den Eigentümern – Gemeinde und Stadtwerke – den Investitionsbeitrag zu beantragen. In Wirklichkeit wurde dem Verwaltungsrat der Beschluss erst im Dezember vorgelegt, als die Arbeiten bereits durchgeführt waren. Das ist inakzeptabel, nicht nur aus formalen Gründen. Man wollte wohl die Meinung des Verwaltungsrats nicht einholen, da sie ja auch negativ hätte ausfallen können.

Von wem ist die Initiative ausgegangen? Wer hat in dieser Absprache die Reipertinger Sportanlagen GmbH vertreten?

Die Initiative ist vom Geschäftsführer der Reipertinger Sportanlagen GmbH, Herrn Arnold Thum ausgegangen. Die Reipertinger Sportanlagen GmbH waren durch Herrn Präsidenten Dr. Ing. Norbert Kosta und Herrn Geschäftsführer Arnold Thum vertreten.

Das ist ohne vorherige Einbeziehung des Verwaltungsrates nicht korrekt. Die Zustimmung des Verwaltungsrates sollte für die Gemeinde Vorbedingung für die Gewährung eines Investitionsbeitrags sein.

Erfolgte diese Absprache vor Durchführung der Arbeiten?

Die Aussprache ist vor Durchführung der von Ihnen angesprochenen Arbeiten erfolgt.

Dann müssen die Arbeiten in rekordverdächtiger Zeit vergeben und durchgeführt worden sein, sie waren nämlich bereits Mitte Dezember abgeschlossen.

Hat die Betriebsführung des Hallenbads ein Dokument vorgelegt, das glaubhaft belegt, dass von der getätigten Investition Mehreinnahmen zu erwarten sind, die die zusätzlichen Betriebskosten und in angemessener Zeit auch die Investitionskosten abdecken?

Der Geschäftsführer der Reipertinger Sportanlagen GmbH, Herr Arnold Thum, hat über die allgemeine Situation im Hallenbad sowie über die erfreuliche Entwicklung der Besucherzahlen berichtet. Der Zuspruch, vor allem an Wochenenden ist dermaßen groß, dass die vorhandenen Plätze in der Saunalandschaft nicht mehr ausreichen. Es muss Ziel der Gesellschaftsverwaltung sein, die derzeitige Besucherzahl von 270.000 Besuchern jährlich zu halten, denn das ist die Zahl wo die Wirtschaftlichkeit der Anlage annähernd erreicht wird. Der Geschäftsführer hat kein eigenes Dokument verfasst, sondern anhand der von ihm eingeholten Projektvorschläge und überschlägigen Angebote berichtet.

Für einen Betrag von 140.000 Euro wären wohl etwas handfestere Aussagen angebracht. Es fehlt jede Bewertung der Folgekosten, die durch die neue Sauna und den neuen Ruheraum entstehen (Energie, Reinigung, Instandhaltung,…) und es wird keine Schätzung vorgelegt, welche Zusatzeinnahmen konkret durch diese Erweiterung der Saunalandschaft erwartet werden können. Zum Zeitpunkt waren bereits zwölf Saunen in Betrieb, eine dreizehnte war nur zu rechtfertigen, wenn zu erwarten ist, dass Investitions- und Folgekosten durch die generierten Zusatzeinnahmen gedeckt werden. Als Ruhebereich wurde ein eigenes Gebäude errichtet, in dem ganze 14 Plätze zur Verfügung stehen. Da sind angesichts der Kosten Zweifel an der Wirtschaftlichkeit mehr als angebracht.

Aufgrund welcher eigenen Berechnungen und Überlegungen kommt der Gemeindeausschuss zum Schluss, dass die Investition gerechtfertigt ist und von den Eigentümern der Reipertinger Sportanlagen GmbH übernommen werden soll?

Der Präsident der Reipertinger Sportanlagen GmbH, Herr Dr. Ing. Norbert Kosta und ich sind der Meinung, dass an der Struktur des Hallenbades sowie der Saunalandschaft laufend Anpassungen, auch außerordentlicher Natur, zu tätigen sind, wenn man dem derzeit überwältigenden Zuspruch und Qualitätsstandard erhalten will.

Das ist ein Gemeinplatz. Ausgaben dieser Größenordnung, speziell wenn sie auch Folgekosten verursachen, sind nur anhand einer spezifischen betriebswirtschaftlichen Bewertung zu rechtfertigen.

Aus welchem Grund ist die Baukonzession erst nach erfolgten Bauarbeiten erteilt worden? Ist es üblich, Jahre später Varianten abgeschlossener Bauvorhaben zu genehmigen?

Für die Umbauarbeiten im Bereich des Hallenbades, sind nach der Erteilung der Benutzungsgenehmigung im Dezember 2005 zwei Baukonzessionen erteilt worden. Der Endstand des Projektes wurde nun in der Sitzung vom 17.11.2011 in der Baukommission positiv begutachtet. Am 03.01.2012 wurde die Baukonzession für die Schlussvariante ausgestellt.

Das ist keine Antwort auf unsere Frage. Weshalb die Verzögerung und ist so eine Vorgehensweise üblich?

23.01.2012

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