„Pflegeurlaub“ – eine Gesundheitsaufgabe für das Pustertal?

Katharina Walter Medien und Kommunikation, D-Unterwössen, 06.01.2015 – Das Pflegeversicherungsrecht in Deutschland regelt den sogenannten „Pflegeurlaub“. Pflegebedürftige Personen erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegeversorgung auch während eines Urlaubes nicht nur in Deutschland sondern auch bspw. in Italien. Damit sind attraktive Angebote an Pflegeurlaub auch ein Wettbewerbselement zwischen den verschiedenen Anbietern von Pflegeversorgung in Deutschland.

Ab Mitte der 1990er Jahre haben zahlreiche deutsche Krankenhäuser freie Bettenkapazitäten in eigenständige Rehaabteilungen oder Pflegeeinrichtungen umgewandelt. Solche krankenhauseigenen Pflegeeinrichtungen oder auch krankenhausunabhängigen Pflegeeinrichtungen wurden damals von der Studiengruppe für Sozialforschung e.V. in Marquartstein am Chiemsee bzw. Tenno am Gardasee (Direktor: Prof. Goeschel) bei der Suche nach geeigneten Standorten für eigene Pflegeangebote in Italien oder nach geeigneten Partnern für Pflegeurlaubsangebote in Italien beraten. Dabei konzentrierten sich die Gespräche und Untersuchungen auf Südtirol und die Gardaseeregion.

Ab 1998 wurden Krankenhäuser, Ufervillen, Hotels etc. in Arco, Bozen, Desenzano, Gardone, Limone etc. durch deutsche Krankenhausträger besucht und besichtigt. U.a. wurde geprüft, ob auf diesem Weg auch das schließungsgefährdete Ospedale Caprino eine neue Funktion erhalten könnte. Zwischen einer süwestfälischen Krankenhaus- und Altenheimgruppe und einem angesehenen Weinbergehotel in Bozen wurde eine Pfegeurlaubvereinbarung getroffen etc.

Wenn es jetzt um eine Neukonzipierung und vor allem Stabilisierung der Krankenhaus- und damit Facharztversorgung im Pustertal geht, sollte auch die Option „Pflegeurlaub“ für Gäste aus Deutschland in die Überlegungen einbezogen werden.

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