Almerschließungen: Verwaltungsgericht setzt in zwei Fällen die Arbeiten aus

Dachverband für Natur- und Umweltschutz, 12.06.2014 – Almerschließungswege/Rekurse – Das Verwaltungsgericht Bozen hat am Dienstag für die Almerschließungswege sowohl auf die Antersasc-Alm als auch auf die Eppach- und Tristenalm die Arbeiten einstweilen ausgesetzt sowie in beiden Fällen den Termin für die Hauptverhandlungen auf den 3. Dezember 2014 festgelegt. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zeigt sich in beiden sehr zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht die in den Rekursen vorgebrachten Anfechtungsgründe ausreichend würdigt und dem Dachverband als Rekurswerber in beiden Fällen Recht gibt.

In ihren letzten beiden Sitzungen hat die alte Landesregierung zu den umstrittenen Almerschließungswegen auf die Antersasc-Alm sowie auf die Eppach- und Tristenalm in Rein/Sand i.T. jeweils positive Beschlüsse gefasst und die Projekte trotz mehrerer negativer Fachgutachten genehmigt. In beiden Fällen sah sich der Dachverband für Natur- und Umweltschutz gezwungen, Rekurs vor dem Bozner Verwaltungsgericht einzureichen, zumal der Fall Antersasc ja bereits in die zweite Runde geht und es hierzu ein eindeutiges Urteil des Verwaltungsgerichtes zu unseren Gunsten gibt.
Am vergangenen Dienstag fanden am Bozner Verwaltungsgericht die Aussetzungsverhandlungen statt, nachdem der Dachverband bereits im Dringlichkeitswege eine einstweilige Aussetzung der Arbeiten mittels Präsidialverfügung errungen hat. Nun entschied auch das Richterkollegium, den Anträgen um Aussetzung aller Verwaltungsakte in beiden Fällen stattzugeben. In beiden wurde die Hauptverhandlung auf den 3. Dezember festgelegt. Somit bleiben alle Arbeiten im Zusammenhang mit den Almerschließungen zumindest bis zu diesem Datum ausgesetzt.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zeigt sich allerdings in beiden Fällen sehr zuversichtlich. Die Anfechtungsgründe in den von RA Manfred Natzler für den Fall Antersasc sowie von RA Alex Telser für den Fall Eppach- und Tristenalm verfassten Rekursschriften sind zahlreich und schwerwiegend genug, um in den Verfahren ausreichend gewürdigt zu werden. In beiden Fällen liegen gleich mehrere negative Fachgutachten vor, über die sich die alte Landesregierung hinweggesetzt hat, im Fall Antersasc existiert außerdem ein klares Präzedenzurteil. Zudem hat die neue Landesregierung unlängst demonstrativ entschieden, sich nicht in den Rekurs Antersasc einzulassen. Des weiteren hat sich die Autonome Provinz Bozen nicht in die Aussetzungsverhandlung im Fall Eppach- und Tristenalm eingelassen, was wir durchaus als positives Signal werten.

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