salto.bz: Politikergehälter direkt bestimmen – Das geht!

salto.bz, 04.03.2014 – Die Politikergehälter gehören wohlweislich zu jenen Sachbereichen, die die SVP aus ihrem Gesetz zur Bürgerbeteiligung von 2013 von jedem Zugriff durch Bürgerbeteiligung bewahrt wissen wollte. Nach den eklatanten Wirkungen der Pensionsregelung unseres Regionalrats versteht man noch besser, warum. Im Art. 8 dieses vom Volk am 9. Februar 2014 nicht bestätigten Gesetzes ist die „Regelung der finanziellen Zuwendungen an das Personal und die Organe des Landes“ von jeder Mitbestimmung ausgeschlossen. Muss es aber nicht sein, die Verfassung schließt nur den Haushalt und die Steuern aus. Demokratisch angemessen wäre zumindest die Zulässigkeit eines bestätigenden Referendums zu den Diäten und Renten von Politikern, denn genauso wie die Parteienfinanzierung gehört dieser Bereich im weitesten Sinne zur „Regierungsform“. Und diese Gesetze sind in Südtirol seit 2001 „verstärkte Gesetze“, die dem bestätigenden Referendum unterliegen. Doch auch die direkte Bestimmung der Gehälter der Politiker beim Wahlakt ist technisch kein Problem. – Von Thomas Benedikter -> zum Artikel

Dieser Beitrag wurde unter Artikel veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.