Dachverband zu Wasserkonzession Röttal, Prettau

An die Autonome Provinz Bozen, Abt. 37 ‐ Wasser und Energie Amt für Stromversorgung
An die Gemeinde Prettau

Einwand gegen die Erneuerung D/3377 ‐ Wasserableitung aus dem Röttalbach in der Gemeinde Prettau zur Erzeugung elektrischer Energie

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit gegenständlichem Schreiben erhebt der Dachverband für Natur- und Umweltschutz offiziell Einwand gegen die Erneuerung D/3377 ‐ Wasserableitung aus dem Röttalbach in der Gemeinde Prettau zur Erzeugung elektrischer Energie aus folgenden Gründen:

  • Das derzeitige Kraftwerk mit einer mittleren Nennleistung von 193 kW ist als Kleinkraftwerk (< 220 kW) einzustufen. Der Beitrag aller 748 (laut aktueller Publikation der Abt. 37) Kleinwasserkraftwerke in Südtirol beträgt weniger als 3% an der Gesamtstromproduktion des Landes, der Beitrag der Ableitung D/3377 an der Gesamtstromproduktion des Landes beträgt knapp 0,2 Promille, ist also absolut vernachlässigbar und nicht mit Energieautarkie- oder Klimaschutzmaßnahmen zu rechtfertigen.
  • Die Fassung und ein Großteil der Ausleitungsstrecke liegen im Naturpark Rieserferner-Ahrn. Die Dimensionierung des aktuellen E-Werks steht eindeutig im Widerspruch zu den Schutzzielen und Bestimmungen im Ausweisungsdekret des Naturparks. Eine erneute Vergabe der Konzession in dieser Form stellt daher einen Verfahrensfehler und Rechtsmangel dar und ist somit vor dem Verwaltungsgericht anfechtbar.
  • Das E-Werk wird aktuell privat betrieben. Öffentliches Interesse ist in jedem Fall vor privates Interesse zu stellen. Ersteres liegt aufgrund der oben genannten Punkte eindeutig in der Einhaltung der Naturparkbestimmungen und der Aufwertung des Parks durch die Auflassung der Ableitung und die Wiederherstellung des natürlichen Abflusses im Röttalbach, damit der Bach in ökologischer und landschaftsästhetischer Hinsicht ein funktionierendes Gewässer wird. In diesem Zusammenhang sei auf den limnologisch schlechten aktuellen Zustand und die EU-Wasserrahmenrichtlinie verwiesen, welche bis zum Jahr 2015 zum einen ein Verschlechterungsverbot für den Zustand aller Gewässer sowie ein Verbesserungsgebot zur Erreichung des mindestens guten ökologischen Zustandes zwingend vorschreibt.

Aufgrund der angeführten Gründe ersuchen wir Sie daher, von der erneuten Vergabe der Konzession für die hydroelektrische Nutzung des Röttalbaches abzusehen.mit den besten Grüßen

Bozen, 19.07.2012
Dipl.-Ing. Andreas Riedl, Geschäftsführer

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