Vertragsurbanistik: Stellungnahme L. Abg. Maria Hochgruber Kuenzer

SVP-Landtagsfraktion, 16.07.2012 – Die Vertragsurbanistik setzt den Landesentwicklungsplan sowie den Bauleitplan der Gemeinde außer Kraft und ermöglicht großflächige Verbauung – ohne die Planungsinstrumente der Raumordnung zu berücksichtigen.

Jede Gemeinde ist zur Erstellung des Gemeindebauleitplanes verpflichtet und ordnet die Entwicklung der Wohnzonen, der Gewerbegebiete, der Sportanlagen sowie der Verkehrswege an. Der Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan hat die übergemeindliche Entwicklung zum Inhalt. Diese Planungsinstrumente sorgen für eine geordnete wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung der Bevölkerung und des Landes. Die zehnjährige Gültigkeit des Gemeindebauleitplanes wirkt sich als Versicherung für den Erhalt von freien Kulturflächen, wäre da nicht noch das Instrument der Vertragsurbanistik. Eigentlich dürften mit Vertragsurbanistik nur Vorhaben realisiert werden, welche bereits im Bauleitplan vorgesehen sind. Tatsache ist aber, dass mittels Vertragsurbanistik neue großflächige Bauzonen realisiert werden, welche an Bedarf und Landschaftsentwicklung vorbeigehen. Ein Beispiel: Unternehmer kaufen landwirtschaftliches Grün, einige Jahre später erhalten sie im Tausch, meist mit der Gemeinde, eine Umwidmung als Bauzone. Die Gemeinde ihrerseits erhält vom Unternehmen ein kostenloses Grundstück, wo sie ihr Bauvorhaben realisieren kann. Ich bin überzeugt, dass die Vertragsurbanistik ein viel zu spät erkennbarer Kulturflächenfresser ist, der den Flächenverbrauch aus den Angeln hebt. Damit der Schutz von Kulturflächen nicht der Vertragsurbanistik zum Opfer fällt, muss bei der Ausarbeitung des neuen Landesentwicklungsplanes die Vertragsurbanistik ausgeklammert werden, so die Angeordnete Maria Hochgruber Kuenzer.

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