Landtagsanfrage Grüne: Bodenverbesserungskonsortium Innichen

Anfrage: Dient das Bodenverbesserungskonsortium Innichen als „Mediator“ für unerlaubte Ablagerungen von Bauunternehmen?

Das Bodenverbesserungskonsortium Innichen (BVK) kann laut Beschluss der Baukommission der Gemeinde Innichen 89/2009 in den Winnebacher Feldern in der Bannzone Drau Auffüllungs- und Bodenverbesserungsarbeiten durchführen. In dem Gebiet ist aber nicht das BVK selbst tätig geworden, sondern eine Innichner Baufirma, die dort Aushubmaterial in großer Menge ablädt, obwohl sie keine Berechtigung hierzu hat. Mehr noch: Das Unternehmen kassiert für die Ablagerung, obwohl das Ablagerungsrecht beim BVK liegt, das aber keine Rechnungen stellen dürfte. 2012 wurden angeblich rund 50.000 m3 abgelegt, obwohl die BK nur 16.000 m3 zulässt. Der Tatbestand „delegierter Ablagerung“ ist ein doppelter Verstoß gegen Rechtsvorschriften: (1) handelt es sich um illegale, aber lukrative Ablagerung (zum Schätzpreis von über 4 €/m 3) zugunsten eines privaten Unternehmens, (2) um unerlaubte Weitergabe von Ablagerungsrechten seitens des BVK zu ungeklärten Konditionen, aber weit über die erlaubte Quote. Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Arbeiten nun gestoppt und ermitteln wegen illegaler Ablagerung. Gemeinde und Landesregierung haben den Fall bisher bagatellisiert, nun aber gilt es zu handeln!

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Hat die Forststation die Ablagerungen unzureichend überprüft, wird sie mit den Ämtern für Gewässer- und Landschaftsschutz nun eine eingehende Kontrolle vornehmen ?
  2. Wird das Land nun endlich die Einnahmen des BVK Innichen überprüfen?

Bozen, 2. Mai 2012

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

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