An das Forum:
Wer mich kennt, weiß, dass es mir fern liegt, gegen jemanden zu hetzen. In vielen Gemeinden ist die Lage jedoch dramatisch und es bedarf einer dringenden Korrektur! Das ist in erster Linie das Anliegen dieser Aktion.
Auch mir ist klar, dass es manche Fälle gibt, die sich eine Sanierung ihres Hauses nicht leisten können und erst durch dessen Verkauf eine neue Wohnung erhalten. Der große Rest der Kubatur wird dann aber an den Meistbietenden – meist Provinzfremden – weiterverkauft. Dies muss nicht sein! Das hat auch mit einer patriotischen Haltung nichts zu tun, sondern mit einer sozio-kulturellen
Genau deswegen hat dieses Problem auch andere umliegende Regionen beschäftigt. Deshalb bringen wir die Vergleiche zur Schweiz und zu Tirol. In der Schweiz wurde erst kürzlich in einem Volksentscheid die Initiative “Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen” angenommen. Die Obergrenze an Ferienwohnungen liegt dort jetzt bei 20%. In Tirol hingegen ist es noch restriktiver und zwar bei 8% Zweitwohnungen an der Gesamtzahl der Wohnungen. Wenn es dort geht, warum nicht auch bei uns?
Auszug aus dem Tiroler Raumordnungsgesetz:
Freizeitwohnsitze
§ 13
Beschränkungen für Freizeitwohnsitze
(1) Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden.
….
Abs.3:Die Schaffung neuer Freizeitwohnsitze darf nicht mehr für zulässig erklärt werden, wenn der Anteil der aus dem Verzeichnis der Freizeitwohnsitze nach § 14 Abs. 1 sich ergebenden Freizeitwohnsitze an der Gesamtzahl der Wohnungen entsprechend dem endgültigen Ergebnis der jeweils letzten Häuser- und Wohnungszählung 8 v. H. übersteigt. …
Nehmen wir mal diese 8% her und betrachten dazu die Situation in Südtirol:
Gesamt-Südtirol: Der Anteil von Zweitwohnungen an der Gesamtzahl der Wohnungen ist bereits bei 6%. Die Obergrenze von 8% (wie in Tirol Gesetz) wäre bereits in 43 (!) Gemeinden überschritten.
Die dramatischen Spitzengemeinden dabei sind: (ASTAT-Zahlen vom Jahre 2008!)
Welschnofen 58% Zweitwohnungen an der Gesamtzahl der Wohnungen
Corvara 51%
Hafling 43%
Toblach 30%
Niederdorf 29%
Diese Zahlen sagen einiges aus.
Albert Willeit