Kommentare Grüne und HPV zu neuem Raumordnungsgesetz. Dolomiten, 29.12.17

„Geschützte Lobby-Interessen“

Bozen . Die Grünen Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba sehen im neuen Gesetzentwurf für Raum und Landschaft „ein klares Plädoyer für Liberalisierung“.

Wer sich Ziele wie Schutz des Bodens, Eindämmung der Zersiedelung oder Transparenz vorgestellt habe, werde enttäuscht.

Die Entstehungsgeschichte dieses Entwurfes sei „leider kein Beispiel für für gelingende Partizipation, sondern weit mehr für gelingendes Lobbying. Partizipationsprozesse dürfen nicht in Verwirrung und verschleiernd enden, sondern müssen allen, wirklich allen Beteiligten die Möglichkeit geben, sich auch im Ergebnis wiederzufinden“, schreiben die Grünen. Umweltvereine, aber auch der neue Abteilungsdirektor Frank Weber hätten darauf hingewiesen, dass das neue Gesetz zu einer Steigerung des Bodenverbrauchs führen werde, „entgegen den Versprechungen der Landesregierung“.

Bei der Lektüre der diversen Entwurfsstadien falle auf, dass der Bereich Natur und Ökologie kaum Niederschlag im Gesetz finde, einzig das Thema Landschaft werde behandelt; allerdings scheine es so, als habe die Landschaft immer wieder das Nachsehen hinter Wirtschafts- und Landwirtschaftsinteressen.

Auffallend sind laut Grünen „die progressive Verstümmelung und Verkümmerung des Landschaftskonzeptes, es beinhaltet weder das Konzept von Biodiversität und ökologischer Vernetzung noch die Instrumente und Grundsätze des Landschaftsschutzes“. Außerdem gelte es nicht nur Gebiete von herausragender landschaftlicher Bedeutung zu schützen, sondern auch gewöhnliche und beeinträchtigte Landschaften.

Der neue Gesetzentwurf zur Raumordnung sei „ein Zwitter“: Begrüßenswerten Grundsätzen wie Einschränkung des Bodenverbrauchs, Einführung einer Siedlungsgrenze und mehr Fachkompetenz in den Gremien stünden sorgsam konstruierte Ausnahmen entgegen, die von der Feinarbeit der Lobbies künden, so die Grünen.

———————————————-                                                                                      Im Zweifel für die Landschaft

Bozen . Der Heimatpflegeverband hat Landesrat Richard Theiner 10 Vorschläge unterbreitet, wie sein Landesgesetzentwurf für Raum und Landschaft verbessert werden sollte.

Bei der Besprechung mit Theiner waren Geschäftsführer Josef Oberhofer und die Fachberater des Heimatpflegeverbandes, Bernhard Lösch, Albert Willeit und Rudi Benedikter mit dabei.

Alle Durchführungsbestimmungen, die die Raumentwicklung betreffen, müssen laut den Heimatpflegern „im Einklang mit den Gesetzeszwecken der Aufwertung der Landschaft und der Einschränkung des Bodenverbrauchs stehen“. Das bedeutet im Konfliktfall: Vorrang für Natur und Landschaft. Die Durchführungsbestimmungen müssen laut dem Heimatpflegeverband dem Landtag zeitgleich mit dem Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Der Grundsatz, wonach der Bodenverbrauch eingeschränkt werden sollte, müsse auch für die Landwirtschaft gelten. Als besonders schützenswert sollten die in den Talschaften noch bestehenden historischen Bauernhof-Typologien erachtet werden, deren Erhaltung vom Land als besonders fördernswert angesehen werden und die als Ausdruck tirolerischen Kulturerbes gelten.

„Der Ensembleschutz darf nicht aufgeweicht werden und muss den Gemeinden weiterhin verpflichtend vorgeschrieben werden“, betonen die Heimatpfleger. Alle Abänderungen zu raumwirksamen Plänen und Regeln (Bauleitplan, Durchführungsbestimmungen, usw.) müssten für die Bürger jederzeit im Netz einsehbar sein. Bei den denkmalgeschützten Gebäuden einer Hofstelle sollte die Möglichkeit, um 500 Kubikmeter zu erweitern, damit verbunden sein, dass das Gebäude verpflichtend saniert werden müsse.

Die so genannte „Grün-Grün-Kommission“ sei einseitig besetzt: Darin müssen 2 Vertreter der Abteilung „Natur, Landschaft und Raumentwicklung“ sitzen, betonen die Heimatpfleger.

 

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