Toblach/Zweitwohnungen: Bochers Paukenschlag

Pustertaler Zeitung 22/07.11.2014 – Besonders im Oberpustertal wurden in den vergangenen Jahren viele Wohnungen an Personen aus anderen Provinzen und Ländern verkauft. Toblach hat die Konventionierungspflicht auf 100 Prozent angehoben. Es gab Kritik, aber die ersten Erfahrungen sind positiv. Zeit, Bilanz zu ziehen.

15,4 Prozent des gesamten Wohnungsbestands, den es in Toblach gibt (ausgenommen ist die Time-Sharing-Struktur in Schluderbach), werden von Nicht-Einheimischen genutzt. Damit liegt Toblach zwar nicht im Spitzenfeld der Südtiroler Gemeinden (in Welschnofen und Corvara sind es mehr als die Hälfte, Innichen ist jede vierte Wohnung eine Zweitwohnung), aber trotzdem hat der Gemeinderat von Toblach als einer der ersten einen Schlussstrich gezogen. Mit 15 von 18 Stimmen hat er am 22. September beschlossen, die Konventionierungspflicht auf 100 Prozent anzuheben. Dieser Beschluss betrifft die umgewidmete Wohnkubatur und die erst noch zu errichtende Kubatur. Ausgenommen natürlich jene, die bereits genehmigt wurde. Das im Juli 2013 vom Landtag geänderte Raumordnungsgesetz (Artikel 79/ter) ermöglicht es bekanntlich den Gemeinden, neue oder umgewidmete oder durch Ablauf der Bindungsfrist frei werdende Wohnungen nur mehr an Ortsansässige zu vergeben. Davon haben im Pustertal allerdings recht wenige Gemeinden Gebrauch gemacht.

„IM INTERESSE DER DORFGEMEINSCHAFT“

Bürgermeister Guido Bocher ist vom Sinn dieses Beschlusses jedenfalls überzeugt: „Wenn 15 von 18 Gemeinderäten zustimmen, dann ist das ein Zeichen, dass die große Mehrheit von der Notwendigkeit dieses Beschlusses überzeugt ist. Wir möchten damit vor allem verhindern, dass junge Familien aus der Gemeinde abwandern müssen, weil sie sich die teuren Wohnungen nicht mehr leisten können.“ Dass die Bau- und Immobilienwirtschaft mit diesem Beschluss keine große Freude hat, ist Bocher schon klar, „aber ich bin der Meinung, dass das allgemeine Interesse einer Dorfgemeinschaft den Vorrang haben soll.“ Weil die Rechtslage in diesem Bereich trotz neuem Raumordnungsgesetz nicht unbedingt eindeutig ist, hat die Gemeinde Toblach im Vorfeld mehre Experten angehört und Rechtsgutachten eingeholt, „die dem jetzigen Beschluss ein Fundament geben“, wie Bocher betont.

Für den Bürgermeister bestand auf alle Fälle die Notwendigkeit des Handelns: „Wir wollen niemanden diskriminieren, aber das Phänomen Zweitwohnung verändert die gewachsene soziale, kulturelle und demographische Struktur einer Dorfgemeinschaft, die auch als lebendige Trägerin von Werten und Traditionen zu verstehen ist.“ Schon allein deshalb war der Beschluss bahnbrechend und ist von der großen Mehrheit der Bürger auch positiv aufgenommen worden. Das beweisen laut Bocher die vielen Rückmeldungen.

// hpl

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