AVS zu Helm-Rotwand

Skigebietsverbindung Helm-Rotwand/Sexten: Rekurs der Umweltverbände abgewiesen

16.04.2014 – Das Bozner Verwaltungsgericht hat über die beiden behängenden Rekurse gegen die Skigebietsverbindung Helm-Rotwand entschieden: der 2010 eingereichte Rekurs gegen das erste Projekt wurde für unverfolgbar erklärt, der Rekurs aus dem Jahr 2013 gegen das zweite Pisten- und Liftprojekt wurde hingegen abgewiesen. Der AVS bedauert diese Entscheidungen.

Der erste Rekurs wurde für unverfolgbar erklärt, weil die angefochtenen Beschlüsse und Verwaltungsakte zurückgezogen wurden. In der Urteilsbegründung zum zweiten Rekurs führte das Gericht unter anderem an, dass das zweite Projekt aufgrund der Anregungen aus dem gerichtlich angeordneten Amtssachverständigen-Gutachten verbessert worden sei und der Umweltbeirat daher ein positives Gutachten abgegeben habe. Damit sei ein Ausgleich zwischen den Interessen von Ökonomie und Ökologie gegeben.

Der AVS ist nach wie vor der Ansicht, dass mit Genehmigung des Projekts ein weiteres Mal landschaftlich und ökologisch wertvolle Flächen gestört bzw. zerstört werden und Natur und Landschaft gegen wirtschaftliche Interessen verlieren. -> zum Artikel

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Eine Antwort auf AVS zu Helm-Rotwand

  1. Edith sagt:

    Kennt man denn die Urteilsverkündungen schon oder gelangen die gar nicht an die Öffentlichkeit?