PM der Gruppe “Für ein lebenswertes Sexten”, 04.01.2011

Die heutige Nachricht im Sender Bozen, dass die Anzahl der Schifahrer bei den Anlagen des „Super Ski Dolomiti“ um 10 % abgenommen hat, hat uns nicht überrascht! Dem Trend, den auch viele wissenschaftliche Studien aufzeigen, dass der Alpinschilauf stark rückläufig ist, sollte von den Touristikern unbedingt Rechnung getragen werden und dementsprechend sollten sie die Angebote vermehrt auf alternative Wintersportarten ausrichten. Es ist begrüßenswert, wenn bestehende Anlagen immer wieder optimiert werden, von weiteren Erschließungen sollte aber abgesehen werden! Der Appell richtet sich vor allem an die Politik, welche den sinnlosen und nachhaltig zerstörerischen Ausbau der Schigebiete bedenkenlos genehmigt und fördert, und an die Betreiber der Schianlagen. Wir fordern besonders die Verantwortlichen der „Sextner Dolomiten AG“ und der „Kronplatz AG“ auf, auf ihre Vorhaben zu verzichten und die irreversible Zerstörung unseres Lebensraumes nicht weiter voranzutreiben, von dem schließlich der Tourismus lebt!

Im Anhang informieren wir nochmals in kurzer Form über die Argumente, welche gegen die sogenannte schitechnische Verbindung „Helm-Rotwand“ sprechen.
Für die Gruppe
Dr. Hans Peter Stauder

Zusammenfassender Kurzbericht über die neu projektierten Skianlagen in Sexten

Mit diesem Bericht wollen wir noch einmal zusammenfassend auf das Projekt zum Bau der Skianlage auf der orographisch rechten Seite des Sextnerbaches unterhalb des Hahnspiels bzw. des Stiergartens in Sexten eingehen. Bekanntlich wurde ja obiges Projekt vom Landesausschuss trotz negativer Beurteilung des U.V.P.-Beirates genehmigt, wobei ausgerechnet die eigentlichen Beschützer unseres Waldes, also die Vertreter der Forstwirtschaft und der Wildbachverbauung, in wohl suspekter Weise im UVP-Beirat für das waldzerstörende Vorhaben gestimmt haben. Schließlich hat das Verwaltungsgericht Südtirols die Arbeiten zum Bau der projektierten Skianlage bis zur endgültigen Entscheidung am 09. Februar 2011 eingestellt. Deshalb erlauben wir uns nochmals unseren Standpunkt zum Vorhaben der „Sextner Dolomiten AG“ darzulegen.

Grundsätzlich müssen wir, unabhängig von den schwerwiegenden Auswirkungen der projektierten Anlagen auf die Umwelt (Aufstiegsanlagen, Skipisten, Zufahrtswege, Beschneiungsanlagen, Drainagearbeiten usw.), darauf hinweisen, dass die im Projekt vorgesehenen Trassen der Skipisten, insbesondere der Skipiste „Signaue-Stiergarten“, nicht nur unglücklich, sondern geradezu naturwidrig festgelegt wurden. Das beweist allein schon die Tatsache, dass zum Bau der Skipisten Materialbewegungen von 150.000 m3 notwendig sind. Dies entspricht einer Größenordnung von 20 Fußballplätzen, die entweder mit einem Meter Material aufgefüllt werden oder von denen 1 m Material abgetragen wird! Das bedeutet, dass man rein skitechnisch kein brauchbares Gelände für eine normale Skipiste gefunden oder gewählt hat und daher nur mit gewaltigen Erdbewegungen und tiefgründigen Zerstörungen des Waldbodens samt des erosionsverhindernden Wurzelwerkes eine einigermaßen kunstgerechte Skipiste errichten kann. Dabei wird der kompakte Waldboden durch aufgelockertes und erosionsanfälliges Material ersetzt. Ein Projektant von Skipisten müsste eigentlich bemüht sein, und wie beim Tiefbau im allgemeinen (Wege- und Straßenbau, Kanalisierungen, Skipisten und dgl.) imstande sein, immer ein Gelände ausfindig zu machen, das ein Minimum an Materialbewegungen und damit an Natureingriffen erfordert. Die Folgen derartiger Natureingriffe durch große Baggermaschinen hat man bereits beim Bau der „Raut-Skipiste“ in Vierschach und der „Cianros-Piste“ in St. Vigil erlebt, welche beide zu gefährlichen Murenabgängen geführt haben.  Ein ganz gewaltiger und außerordentlicher Natureingriff mit größeren Felssprengungen im Bereich der sogenannten „Schossbrücken“ (ca. 300 m bergseits der Signaue) wird notwendig sein, um den ca. 100 m hohen bzw. langen Wasserfall zu überwinden und eine einigermaßen brauchbare Skipiste konstruieren zu können.

Über die Umweltproblematik im von den geplanten Skianlagen betroffenen Waldgebiet haben bereits die beiden von unserem Verein beauftragten Forstexperten in Wildbachverbauung und Pflanzensoziologie, Dr. Watschinger und Dr. Obwegs, einen Bericht verfasst. Dabei konnten sie durch eine hydrologische Berechnung beweisen, dass der Sextnerbach bereits vor dem Bau der Skipisten im Einzugsgebiet nicht imstande wäre, ein 100-jähriges Hochwasser, wie vom Gesetz vorgeschrieben, durch den Ort Moos schadlos abzuleiten. Jede zusätzliche Wassermenge und jedes zusätzliche Geschiebe, welche durch den Bau der errichteten Skipiste unterhalb der Rotwandwiesen und der zu errichtenden Skianlagen unterhalb des Stiergartens bzw. des Hahnspiels bei Starkregen zu erwarten sind (bekanntlich haben kürzlich angelegte Skipisten den 4- bis 6-fachen Oberflächenwasserabfluss gegenüber eines herkömmlichen Hochwaldes), erhöhen natürlich die Gefahr einer Überschwemmung von Moos, wie es bereits im Jahre 1882 und 1921 der Fall war (siehe die stillen Zeugen durch die Hausnamen Santer Schuster, Santer Lange, Obersanter usw.!). Besorgnis erregend ist auch der Bau der Skipiste vom Stiergarten zum Villgraterbach in der engen Schlucht unterhalb des Negerdorfes.

Diese geplante Skipiste verläuft im unteren Abschnitt auf einem sehr unstabilen Gelände und leitet bei Starkregen größere Oberflächenwassermengen und Geschiebe in den Villgraterbach ein, welche für den Unterlauf des Bachs wie bereits im Jahre 1882, 1921 und 1966 verhängnisvolle Auswirkungen hatten.

Die projektierten Skianlagen am Stiergarten bzw. vom Hahnspiel zur Signaue und zum Negerdorf zerschneiden das ca. 2,5 km2 große Waldgebiet zwischen dem Klammbach und dem Villgraterbach in 3 bzw. 4 Flächenabschnitte, wodurch die bisher bestehenden Wildwechsel radikal unterbunden werden. Zudem muss man aus Erfahrung in anderen Skigebieten einfach davon ausgehen, dass das von den Skianlagen betroffene Waldgebiet wegen seiner für den Skisport günstigen Geländeneigung und der im Hochwald bestehenden kleineren und größeren Lichtungen zum Tiefschneefahren außerhalb der Skipisten verführt. Es ist bisher auch im Ausland Niemandem gelungen, diesen für die natürliche Verjüngung des Hochwaldes so schädlichen Skisport zu unterbinden. Die vorhin erwähnte Zerschneidung des Waldgebietes und das Skifahren im freien Gelände hat mit Sicherheit das Ende des Fortbestandes der Raufußhühner (des Birkhahns, des Auerhahns und vor allem des Haselhuhns) zur Folge. Wie bereits der Standortsname für die zu errichtenden Bergstationen der Aufstiegsanlagen „Hahnspiel“ zum Ausdruck bringt, handelt es sich dabei um ein Gebiet mit einem noch relativ starken Vorkommen von Raufußhühnern. Es bedeutet aber auch das „Aus“ für den Wintereinstand des Schalenwildes, insbesondere des Rotwildes, weil dieses äußerst empfindlich auf die Lärmbelästigung reagiert. Auch die im Projekt für den Bau der Skianlagen vorgesehenen Drainagearbeiten zur Trockenlegung vieler Nassflächen im Bereich der Skipisten tragen dazu bei, hauptsächlich das Biotop für das seltene Haselhuhn mit der typischen Flora und Fauna zu zerstören. Jeder Wildbiologe weiß und könnte daher bestätigen, dass die vorhin erwähnten Zustände den Fortbestand und das Leben von Wildtieren unmöglich machen. Und dies bedeutet für Sexten und ganz allgemein für den Naturschutz einen weiteren und großen, nicht wieder gutzumachenden Verlust, nachdem man bereits auf der gegenüberliegenden Hangseite in der Vergangenheit ohne jegliche ökologische und landschaftliche Rücksicht beim Bau der Skianlagen eines der wertvollsten und schönsten Balzgebiete des Spielhahns in den Rotwandwiesen selbst und des Auerhahns im Bereich der sogenannten „Parfal“ völlig zerstört hat.

Nicht verschweigen darf man schließlich, welche verheerenden Auswirkungen der Bau der geplanten Skianlagen auf das gesamte Landschaftsbild Sextens haben wird. Man hat dazu ja bereits ein ganz negatives Beispiel auf der gegenüberliegenden Schattenseite des Sextnerbaches: Eine fast geradlinige, breite Skipiste von der Rotwandwiese zur Signaue am Fuße der Rotwand in den Dolomiten hat einen langfristigen Imageschaden zugefügt.

Und abschließend noch eine wirtschaftlich-touristische Betrachtung:

Durch die vorgesehenen Skianlagen und der Rodelbahn vom Hahnspiel zur Signaue wird der seit einem Jahrhundert bestehende und im Sommer befahrbare Nemesalmweg, der im Sommer und im Winter als der nicht nur in Sexten, sondern auch im ganzen Pustertal beliebteste Wanderweg für Einheimische und Gäste gilt, radikal durch die projektierten Anlagen in der Winterzeit unbrauchbar gemacht. Dieser Wanderweg ist besonders in letzter Zeit zur Attraktion für Jung und Alt geworden, weil ja das Wandern auch zur Winterzeit besonders in Italien überdimensional  zugenommen hat. Daher sollten die potentiellen Probleme von ganzheitlich denkenden Wirtschaftsexperten untersucht und bewertet werden und die zukünftige touristische Entwicklung nicht allein der Skilobby überlassen werden.

Für die Gruppe „ Lebenswertes Sexten „

Dr. Hans Peter Stauder

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Der Skipistenbau in Südtirol
In der letzten Zeit wurde wiederholt über das Problem der Skipisten in Südtirol und insbesondere über die neuen, projektierten Skianlagen der Riedpiste auf dem Kronplatz bei Bruneck und über das Vorhaben der „Sextner-Dolomiten AG“ zum Bau der Skianlage in Sexten in den verschiedenen Medien berichtet. Dabei wurde bekanntlich die Skipiste Ried vom U.V.P.-Beirat positiv beurteilt, während das Projekt der neuen Skianlage in Sexten vom U.V.P.-Beirat abgelehnt wurde. Nicht verständlich für Forstakademiker und politisch suspekt ist die Tatsache, dass ausgerechnet die Waldschützer, also die Vertreter der Forstwirtschaft und der Wildbachverbauung, für die sicherlich waldzerstörende Skianlage im U.V.P.-Verfahren gestimmt haben.

Wir wollen nun hiermit auf die derzeitigen für den Skipistenbau herrschenden Verhältnisse hinweisen, weil zur Zeit meist Bauingenieure, Elektroingenieure und andere Berufsgruppen, die kaum ausreichende Kenntnisse über forstlich-hydrogeologische Zusammenhänge und noch weniger über ökologische Probleme haben, von der Skilobby beauftragt wurden, um in reinsten Waldlandschaften die Projektierung von Skipisten vorzunehmen. Dabei erlauben wir uns nicht nur ganz offen unsere Meinung zu sagen, sondern auch einige Vorschläge zu machen, die nicht nur skitechnische Probleme beim Skipistenbau betreffen, sondern vor allem hydrogeologische, ökologische und landschaftlich ästhetische Aspekte berücksichtigen.

In gesetzlicher Hinsicht scheinen im Sinne des Gesetzes vom 10.02.1992 Nr. 152 Art. 2 lediglich die Agronomen und Forstwirte zuständig für Projektierung und Bauleitung für den Bau von Skipisten zu sein, während man für andere Berufe wie Bauingenieure und andere wohl annimmt, dass diese, wie beim Straßen- und Eisenbahnbau, auch für den Skipistenbau berechtigt sein könnten. Der normale Hausverstand würde allerdings, was den Skipistenbau im Hochwald und im alpinen Bereich betrifft, wohl zu einem Beruf raten, der am meisten mit der Umwelt zu tun hat. Da dies bei uns zum Großteil den Wald und den alpinen Bereich betrifft, sollte wohl der Forstingenieur im Allgemeinen die dafür zuständige Berufsgruppe sein. Man könnte ja dieses Problem vereinfacht mit einem Hotelbetrieb vergleichen. Es würde wohl keinem Hotelier je einfallen, einen guten Koch zum Servieren, oder umgekehrt zu benutzen.
Allein die technische Projektierung von Skipisten ist ja keine große Schwierigkeit, wenn man weiß, dass sich das Längsgefälle der Pisten optimal zwischen 15 und 40 % bewegen sollte, wobei durchaus auch kurze Strecken zwischen 40 und 80 % oder zwischen 10 und 15 % Gefälle haben können. Das Querprofil der Pisten sollte nicht viel über 15 % gehen, wobei auch hier Toleranzen zugelassen werden können. Das wären bereits die allgemeinen Kardinalkriterien beim Skipistenbau. Auf die vielen anderen, rein technischen Fragen, wie z.B. Breite der Pisten, minimaler Kurvenradius und andere Details wollen wir hier nicht eingehen.
Die wirklich besonderen Probleme, die leider von den zuständigen Behörden meist unterbewertet oder überhaupt nicht beachtet werden, sind und bleiben die Umweltprobleme. Diese können in forstlich-hydrogeologischer, ökologischer und landschaftlich ästhetischer Hinsicht unterteilt werden. Die wichtigen, forstlich-hydrogeologischen Aspekte müssen eigentlich von jedem ausgebildeten Forstakademiker erkannt werden, weshalb man sich nur darüber wundern kann, dass allein in den letzten 10 Jahren zwei schwere Murgänge (Rautpiste in Vierschach und Cianrospiste in St. Vigil) trotz forstlicher Aufsicht, stattfinden konnten. Einwandfrei Schuld für diese Murgänge waren die gewaltigen Erdbewegungen, wodurch der Jahrtausend alte Waldboden, bzw. Mutterboden zerstört wurde. Und nun wurde die neu geplante Skipiste unterhalb des Hahnspiels bzw. des Stiergartens in Sexten, bei welcher geradezu 150.000 m³ Erdbewegungen vorgesehen sind, vom Landesausschuss trotz negativer U.V.P.-Beurteilung genehmigt. Die Unterfertigten haben seit vielen Jahren vergebens vor  dieser unnötigen, naturwidrigen und gefährlichen Zerstörung des Waldbodens gewarnt. Man kann ja die Baumstöcke heutzutage ohne große Schwierigkeiten bodeneben entweder absägen, oder abschleifen. Löchrige Unebenheiten können wiederum durch die heutzutage überall funktionierenden Beschneiungsanlagen ausgeglichen werden. Die aber mit Baggermaschinen durchgeführten Erdbewegungen zerstören tiefgründig den kompakten Waldboden mit seinem erosionsverhindernden Wurzelgeflecht eines Hochwaldes, der dann mit lockerem und aufgeweichtem Boden ersetzt wird. Kein Wunder, dass derartige Böden bei Starkniederschlägen von über 50 mm/h erosionsanfällig werden, was in der Folge zu gefährlichen Murgängen führen kann, wie es bereits einige Fälle gezeigt haben. Die Bodenzerstörungen wirken sich aber nicht nur in hydrogeologischer Hinsicht recht negativ aus, sondern auch in ökologischer Weise, besonders in Wäldern mit Bodenbrütern wie die Raufußhühner und andere kleinere Vogelarten.

Aber noch viel schädlicher für alle Wildtiere, besonders für das Schalenwild, sind Skianlagen mit Skipisten in einem Waldgebiet, das zusätzlich als Wintereinstand eine wichtige Rolle spielt. Man kann sich daher nur darüber wundern, dass Techniker mit akademischer Bildung sich über diese Kriterien beim Skipistenbau überhaupt keine Gedanken machen, wie z.B. bei dem Projekt für die Skianlage unterhalb des Hahnspiels in Sexten. Man sieht,  wie wichtig es wäre, wenn die Befugnis für die Projektierung und Bauleitung von Skipisten von hierfür geeigneten Technikern wahrgenommen werden könnte, welche nicht nur eine rein technische Aufgabe zu erfüllen haben, sondern vor allem forstlich-hydrogeologische und insbesondere ökologische Probleme bereits bei der Projektierung von Skipisten erkennen und fachmännisch berücksichtigen müssten. Nach der Fertigstellung der Projekte für die Skipisten kann das U.V.P.-Verfahren lediglich eine allgemeine Beurteilung im Bezug auf die Auswirkung auf die Umwelt abgeben und Verbesserungen vorschlagen. Recht wenig Beachtung fand in der Vergangenheit, wie sich durch den Bau der Skianlagen und durch die Skipisten das Landschaftsbild insgesamt unschön verändert hat. Ein solches negatives Beispiel liefert die erst vor wenigen Jahren (nach 2005) errichtete Skipiste am Fuße der Rotwand in den Sextner Dolomiten, die sogenannte Signaue-Rotwandwiesen Skipiste. Dabei darf man sich beileibe nicht damit trösten, dass auch in unserem Nachbar- und Vaterland Österreich, ganz in der Nähe unserer Staatsgrenzen,  diesbezügliche eher hässliche und negative Beispiele für Skipisten sichtbar geworden sind. Man sieht, dass ganz offensichtlich auch in unserem Nachbarland kurzfristiges Wirtschaftsdenken wichtiger war, als Umwelt, Naturschutz und landschaftliche Aspekte. Damit nun aber beim Skipistenbau nicht nur in technischer Hinsicht, sondern in Bezug auf die Umweltproblematik in Zukunft eine Verbesserung eintreten kann, sollte bzw. müsste zunächst der Art. 5 des Forstgesetzes Nr. 21 vom 21.10.1996 so abgeändert werden, dass für den Skipistenbau wohl größere Kahlschläge zulässig wären, aber die Pistenfläche (Waldboden) weiterhin als Wald im Sinne des Forstgesetzes bleiben müsste. Somit kann bei Auflassung der Skipiste wieder eine natürliche Verjüngung des Waldes stattfinden. Eine zweite Möglichkeit wäre, einen zusätzlichen Art. 5 bis zu schaffen, um weiterhin den Sinn des Art. 5 für andere wichtige Zwecke verwenden zu können.

Alleine schon aus demokratischen Gründen müsste man den Art. 55 des oben zitierten Forstgesetztes so abändern, wie es bereits die autonome Provinz Trentino mit dem Forstgesetz vom 23.05.2007 Nr. 11 gemacht hat und dabei sehr wohl den forstlich-hydrogeologischen Standpunkt mit der Ernennung des Leiters der Wildbachverbauung zum Mitglied des Forstkomitees, sowie eines Vertreters des Landschaftsschutzes ein viel kräftigeres politisches und technisches Gewicht gegeben hat.

Und abschließend kommen wir als alte Forstakademiker nicht umhin, um noch einmal auf die wohl schwerwiegendste Sünde beim Skipistenbau hinzuweisen, welche wohl in jeder Hinsicht den großflächigen Erdbewegungen zur Zerstörung des in Jahrtausenden gewachsenen Waldbodens zuzuschreiben ist. Unsere Empfehlungen dabei wären, dass die zuständigen Behörden zum Bau von neuen Skipisten einen maximalen Anteil von 5 % der Skipistenfläche für Erdbewegungen genehmigen sollten, und nicht mehr.

Dipl. Ing. Dr. Ernst Watschinger

Dipl. Ing. Dr. Karl Obwegs

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