Referendum: Das SVP-Rundmail und Stephan Lauschs Antwort

Ein empörtes SVP-Mitglied leitete der Initiative für mehr Demokratie folgenden Rundbrief eines SVP-Ortsobmanns an die SVP-Mitglieder weiter: Wie ein SVP-Ortsobmann SVP-Mitglieder über das Referendum vom 9/2/14 informiert… am 07/02/2014

Mitglieder-Rundmail Nr. 7 vom 1. Februar 2014

Liebe/r  =================,

Volksabstimmung vom 9. Februar 2014

Am kommenden 9. Februar findet die „Bestätigende Volksabstimmung“ zum Bürgerbeteiligungsgesetz statt. In Terlan hat Landesrat Arnold Schuler den anwesenden Ortsobleuten erklärt, warum die SVP sich für ein „Ja!“ ausspricht. Dazu eine kurze Erklärung, worum es eigentlich geht:Nach der Volksabstimmung vom 25. Oktober 2009, in der es unter anderem auch um den Flughafen ging, hat die SVP erkannt, dass das damals gültige Gesetz zur Bürgerbeteiligung nicht mehr zeitgemäß ist: Bei einer Hürde des Beteiligungsquorums von 40% haben sich Befürworter des Flughafens „sicherheitshalber“ nicht an der Volksabstimmung beteiligt, damit das Quorum nicht erreicht wird und das Ergebnis damit ungültig ist. Arnold Schuler hat in einer Arbeitsgruppe an einer neuen Regelung gearbeitet, die kein Beteiligungsquorum mehr vorsieht; dafür ist die Möglichkeit der Einleitung einer Volksabstimmung etwas beschränkt worden. Das Gesetz ist am 6. Juni 2013 vom Landtag beschlossen worden; laut Schuler ist es aus Sicht der Bürgerbeteiligung nach der Schweiz jene Regelung, die europaweit am fortschrittlichsten und am weitreichendsten ist. Die „Initiative für mehr Demokratie“ ist gegen das neue Gesetz, weil es ihnen zu wenig weit geht – und hat eine Unterschriftensammlung eingeleitet. Unter anderem fordert die Initiative, dass zu jedem Landesgesetz mit einfachsten Mitteln die Bürger befragt werden können. Unabhängig davon, dass damit das Prinzip der repräsentativen Demokratie ad absurdum geführt würde, würde diese Regelung das Land total blockieren. Jede halbwegs polarisierende Initiative würde im Keim erstickt. Auch finanziell wäre dies aus meiner Sicht ein Desaster: Wenn meine Information stimmt, kostet die Volksabstimmung vom 9. Februar das Land 3 Millionen Euro.

Der Landtag hat nach der Unterschriftensammlung selbst die Abhaltung einer Volksabstimmung zu diesem Gesetz beschlossen, die nun eben am 9. Februar stattfinden wird. Die Fragestellung ist, vereinfacht, klar: „Stimmen Sie dem Gesetz zur Bürgerbeteiligung vom 6. Juni 2013 zu – Ja oder Nein?“ Gewinnt das Nein, ist wieder die alte schlechtere Regelung in Kraft – mit 40-Prozent-Quorum etc. In der Folge muss also versucht werden, ein neues Gesetz zu formulieren – was sicher mindestens zwei Jahre dauern wird. Gewinnt das Ja, bleibt hingegen die neue Regelung, wobei die SVP bereits signalisiert hat, dass eine Herabsetzung der Zugangshürden diskutiert wird. Ich selbst werde mit „Ja“ stimmen, weil die neue Regelung wenn auch nicht perfekt, so doch um Klassen besser als die alte ist. Achtung: Es besteht diesmal kein Quorum: Auch wenn nur 100 Stimmkarten abgegeben werden und 55 mit „Nein“ stimmen, so ist das neue Gesetz außer Kraft.

Es ist für mich nicht verständlich, dass außer der SVP alle Parteien – sogar der Koalitionspartner PD – für ein „Nein“ plädieren. Man nimmt aus meiner Sicht aus reinen opportunistischen Gründen in Kauf, dass das bessere neue Gesetz dem schlechteren alten weicht. Leider ist davon auszugehen, dass diese Abstimmung verloren geht. Bitte wundern Sie sich nicht, dass die Partei praktisch keine Werbung für das „Ja“ betreibt: Ihr fehlen ganz einfach die Mittel.

Weiterführende Informationen finden Sie im Bürgernetz:http://wahlen.provinz.bz.it/de/index.html

Freundliche Grüße

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Hier nun, in fett hervorgehobener Schrift, dazu die Kommentare von Stephan Lausch, Koordinator der Initiative für  mehr Demokratie:

Mitglieder-Rundmail Nr. 7 vom 1. Februar 2014

Liebe/r  …………………,

nachdem die Rückmeldungen auf mein Rundmail vom 31. Dezember so positiv waren, darf ich versuchen, mich im neuen Jahr etwas häufiger an Sie zu richten – dafür etwas konziser.

Volksabstimmung vom 9. Februar 2014

Am kommenden 9. Februar findet die „Bestätigende Volksabstimmung“ zum Bürgerbeteiligungsgesetz statt. In Terlan hat Landesrat Arnold Schuler den anwesenden Ortsobleuten erklärt, warum die SVP sich für ein „Ja!“ ausspricht. Dazu eine kurze Erklärung, worum es eigentlich geht:

Nach der Volksabstimmung vom 25. Oktober 2009, in der es unter anderem auch um den Flughafen ging, hat die SVP erkannt, dass das damals gültige Gesetz zur Bürgerbeteiligung nicht mehr zeitgemäß ist:
Wunderbare Gesetzesarbeit, wenn ein Gesetz schon nach vier Jahren und bei seiner erstmaligen Anwendung nicht mehr zeitgemäß  ist!

Bei einer Hürde des Beteiligungsquorums von 40% haben sich Befürworter des Flughafens „sicherheitshalber“ nicht an der Volksabstimmung beteiligt, damit das Quorum nicht erreicht wird und das Ergebnis damit ungültig ist.
Das Beteiligungsquorum ist bis zur ersten Volksabstimmung von der SVP mit dem gleichen Brustton der Überzeugung vertreten worden, wie jetzt die absurd hohe Unterschriftenhürde. Auf Landesebene hat sie aus rein taktischen Gründen davon Abstand genommen, nachdem sie den Volkszorn bei der Volksabstimmung 2009 zu spüren bekommen und andere Verhinderungsmöglichkeiten gefunden hat. In über 100 Svp-regierten Gemeinden gilt weiterhin ein 50%-Quorum.

Arnold Schuler hat in einer Arbeitsgruppe an einer neuen Regelung gearbeitet, die kein Beteiligungsquorum mehr vorsieht; dafür ist die Möglichkeit der Einleitung einer Volksabstimmung etwas beschränkt worden.
Was hat das Beteiligungsquorum mit der Unterschriftenhürde zu tun? Für die SVP sind es zwei Möglichkeiten Volksabstimmungen zu verhindern. Mit ersterem ist es ihr gelungen fast zehn Jahre weiter ohne direkte Kontrolle und ohne Möglichkeit der aktiven Mitwirkung der Bürger zu regieren und partikulare Interessen zu bedienen. Mit letzterer versucht sie noch ein paar Jahre über die Runden zu kommen. Beide Regelungen sind Fehler in der Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte. Die SVP ersetzt den einen durch den anderen. Ich erinnere daran: das Referendum jetzt (nicht von der SVP geregelt) kommt mit 8.000 Unterschriften zustande und kennt kein Quorum.

Das Gesetz ist am 6. Juni 2013 vom Landtag beschlossen worden; laut Schuler ist es aus Sicht der Bürgerbeteiligung nach der Schweiz jene Regelung, die europaweit am fortschrittlichsten und am weitreichendsten ist.

Schuler soll endlich seine Ranking-Liste vorlegen, die seine Aussage beweist und nicht verlangen, dass jemand den Gegenbeweis erbringt. Grundsätzlich ist länderübergreifend überhaupt kein Vergleich möglich, weil die Regelungen unvergleichbar unterschiedlich sind. Das einzige, was man feststellen kann, ist die mehr oder weniger gegebene Nutzbarkeit und entsprechende Wirksamkeit einer Regelung. Dazu ist aber festzustellen, dass Direkte Demokratie, außer in der Schweiz, in keinem Land wirklich politikrelevant ist. Wenn man sich also an allen anderen Realitäten als jener in der Schweiz orientiert, dann bleibt man im Bereich bedeutungsloser Mitbestimmung. Die Aussage, dass die Zugangshürden im SVP-Vorschlag nur von denen in der Schweiz gültigen unterboten würden, ist schlichtweg falsch. Italien kennt Zugangshürden in der Höhe von 1-2%, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein von 5% , Berlin von 7% – außer Italien alle mit freier Sammlung! Der SVP-Vorschlag sieht annähernd 10% vor.

Die „Initiative für mehr Demokratie“ ist gegen das neue Gesetz, weil es ihnen zu wenig weit geht – und hat eine Unterschriftensammlung eingeleitet.
Wir sind nicht dagegen, weil es zu wenig weit geht, sondern weil es keine Volksabstimmungen mehr möglich macht.

Unter anderem fordert die Initiative, dass zu jedem Landesgesetz mit einfachsten Mitteln die Bürger befragt werden können.
Wir verlangen das echte Referendum, so wie wir es jetzt ausüben, mit der gleichen Unterschriftenzahl, wie sie für dieses verlangt wird und ohne Quorum, zu allen Landesgesetzen und Beschlüssen der Landesregierung von Landesinteresse. Wie oft es zur Anwendung kommt, liegt allein an der Arbeitsweise von Landtag und Landesregierung. Richtig ist allemal, dass dann, wenn die Vermutung besteht, dass etwas gegen den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung beschlossen wird, dies verifiziert werden kann.

Unabhängig davon, dass damit das Prinzip der repräsentativen Demokratie ad absurdum geführt würde, würde diese Regelung das Land total blockieren. Jede halbwegs polarisierende Initiative würde im Keim erstickt.
Nirgendwo ist die Demokratie so gesund, so effizient und so wenig kostenintensiv, wie in der Schweiz, wo die Bürger genau dieses Recht ausüben können. Dieses Kontrollrecht ist die Garantie dafür, dass nur im Einverständnis mit der Bevölkerung regiert werden kann und so sollte es in einer Demokratie sein, oder?

Auch finanziell wäre dies aus meiner Sicht ein Desaster: Wenn meine Information stimmt, kostet die Volksabstimmung vom 9. Februar das Land 3 Millionen Euro.
Die Svp begründet ihre restriktive Regelung der Direkten Demokratie immer wieder auch mit den hohen Kosten von Volksabstimmungen. Wir fragen uns: Beklagen wir, wenn unrechtmäßiges Handeln zu verfolgen ist, die hohen Polizeikosten oder nicht viel mehr das Verbrechertum, das diese Kosten zu unserer Sicherheit nötig macht?
Die SVP-Führung hat im vergangenen Juni, als sie daran ging ihr Gesetz zur Bürgerbeteiligung zu verabschieden, genau gewusst, dass niemand ausser ihr selbst etwas von dieser Regelung hält, keine andere Partei und nicht die vielen Organisationen, die die ersten Anwender der direktdemokratischen Instrumente sind. Da die rechtliche Möglichkeit zum Referendum bestand, wusste die SVP genau, dass das Referendum kommen würde. Es wäre vermeidbar gewesen, wenn sie sich nicht, wie gewohnt, ein so wichtiges Gesetz im vollkommenen Alleingang zusammengebastelt und im Landtag durchgeboxt hätte. Da es nicht anders gegangen ist, ist es gut das Referendum zur Verfügung zu haben.
Das heißt: die “Schuld” für die hohen Kosten des Referendums liegen nicht beim Referendum oder beim Nutzer, sondern wohl bei denen, die es nötig machen, dass es zur Anwendung kommt. Referenden sollen doch in erster Linie eine Garantie dafür sein, dass das, was im Namen der Bürgerinnen und Bürger beschlossen wird, effektiv ihrer mehrheitlichen Erwartung entspricht. Dieser Anspruch ist in einer Demokratie berechtigt. Folglich liegt es in der Verantwortung der Regierenden, in welchem Ausmaß dieses Kontrollinstrument genutzt wird.
Und weiters dürfen wir uns fragen, weshalb Referenden so viel kosten müssen. Wer hat sie so kostenaufwändig geregelt? Wer kümmert sich nicht darum die Anwendungsregeln so zu ändern, dass sie erheblich billiger werden?
Der Vorwurf an die Verfechter gut geregelter Mitentscheidungsrechte, sich nicht um deren hohe Kosten zu kümmern, fällt zur Gänze auf die zurück, die so arbeiten, dass sie zur Anwendung gebracht werden müssen und für die es bequemer ist, vor den hohen Kosten zu warnen, als sie mit guter Arbeit zu vermeiden. Wir brauchen diese Instrumente für eine bessere und damit immer zugleich auch weniger kostenintensive Politik!

Der Landtag hat nach der Unterschriftensammlung selbst die Abhaltung einer Volksabstimmung zu diesem Gesetz beschlossen, die nun eben am 9. Februar stattfinden wird. Die Fragestellung ist, vereinfacht, klar: „Stimmen Sie dem Gesetz zur Bürgerbeteiligung vom 6. Juni 2013 zu – Ja oder Nein?“
Nicht der Landtag hat das Referendum beschlossen, sondern drei Promotorenkomitees, von denen eines aus 9 Landtagsabgeordnete der SVP besteht.

Gewinnt das Nein, ist wieder die alte schlechtere Regelung in Kraft – mit 40-Prozent-Quorum etc. In der Folge muss also versucht werden, ein neues Gesetz zu formulieren – was sicher mindestens zwei Jahre dauern wird.
Es sollte einigermaßen erhellend für die Menschen sein, wenn ein noch bis vor fünf Jahren von der SVP hochgelobtes Gesetz nun von Exponenten der Partei, die dafür verantwortlich ist, schon als eine “alte schlechte Regelung” bezeichnet wird. Die Neuregelung dauert nicht “mindestens zwei Jahre”, sondern muss innerhalb von 2014 erfolgen.

Gewinnt das Ja, bleibt hingegen die neue Regelung, wobei die SVP bereits signalisiert hat, dass eine Herabsetzung der Zugangshürden diskutiert wird.
Das Spiel mit den Zugangswürden ist einer Partei, die etwas auf sich hält, unwürdig. Im ursprünglichen Entwurf waren 27.000 Unterschriften vorgesehen. Während der Behandlung in der Gesetzgebungskommission ist die Hürde auf 39.000 angehoben worden um dann im Zuge der abschließenden Behandlung “als Kompromiss” wieder auf 26.000 gesenkt zu werden. Und jetzt versucht man wieder auf Stimmenfang zu gehen, indem man eine weitere Absenkung verspricht. Ja weiß diese Partei, was sie will? Ja, die Menschen an der Nase herumführen, aber nicht welches die Kriterien sind für angemessene Unterschriftenzahlen.
1.)    Um ein nationales Referendum zu erwirken, muss 1 % der Stimmberechtigten den Antrag unterschreiben, für ein Volksbegehren 0,1 %. Die Gemeindeordnung legt fest, dass die nötige Zustimmung zur Erwirkung einer Volksabstimmung in einer Gemeinde 10 % nicht überschreiten darf (eine Regelung, die auch von der SVP gewollt wurde). Nun ist es eine allgemein anerkannte Erkenntnis, dass je größer die Einheit, in der Unterschriften gesammelt werden, desto schwieriger die Sammlung und dass folglich die Hürden entsprechend niederer sein müssen. Wenn nun also national 1 % und für kleine Gemeinden max. 10 % vorgesehen sind (in der Landeshauptstadt Bozen folglich richtigerweise 5 %, Meran 7 %, Bruneck 8 %) dann darf die Unterschriftenhürde für Volksabstimmungen auf Landesebene nicht 2-3 % übersteigen.
2.)    Damit ein wahlberechtigter Bürger/eine Bürgerin als Mandatar einen Gesetzentwurf im Landtag einbringen, ihn zur Behandlung und zur Abstimmung bringen kann, muss er/sie mit ungefähr 7.000 – 8.000 Stimmen in den Landtag gewählt werden – d.i. ein Vollmandat. Es gibt keinen überzeugenden Grund, weshalb es die Zustimmung von mehr Bürgerinnen und Bürger brauchen sollte, um eine Volksabstimmung über eine Volksinitiative (Initiative) oder über einen Beschluss der politischen Vertretung (Referendum) erwirken zu können.
3.)    Auch Art. 47 des Autonomiestatutes verlangt 8.000 Unterschriften, um über verabschiedete Grundgesetze in einem Referendum entscheiden zu können.
4.)    Soll Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger politisch wirksam sein, dann mussen Hürden wie in Ländern gelten, wo dies der Fall ist. Das gilt z.B. für die Schweiz, für viele Bundessstaaten der USA, eigentlich auch für Italien, wo aber das Beteiligungsquorum eine wirkliche Wirksamkeit verhindert. In diesen Ländern liegen die Hürden ungefähr bei 2 %. In Deutschland, wo Direkte Demokratie keine wirkliche Bedeutung in der Politik hat, liegen sie zwischen 5 und 20%.
Mit allen Berechnungsmethoden einer sinnvollen Unterschriftenhürde zur Erwirkung einer Volksabstimmung erhalten wir immer ungefähr das gleiche Ergebnis: 10.000 Unterschriften!

Ich selbst werde mit „Ja“ stimmen, weil die neue Regelung wenn auch nicht perfekt, so doch um Klassen besser als die alte ist. Achtung: Es besteht diesmal kein Quorum: Auch wenn nur 100 Stimmkarten abgegeben werden und 55 mit „Nein“ stimmen, so ist das neue Gesetz außer Kraft.
Es ist für mich nicht verständlich, dass außer der SVP alle Parteien – sogar der Koalitionspartner PD – für ein „Nein“ plädieren. Man nimmt aus meiner Sicht aus reinen opportunistischen Gründen in Kauf, dass das bessere neue Gesetz dem schlechteren alten weicht.
Man kann, wenn man deren Arbeit grundsätzlich geringschätzt, den Oppositionsparteien unterstellen, dass sie aus Parteikalkül dagegen sind, nicht aber den annähernd 40 Organisationen der Zivilgesellschaft, deren ablehnendes Urteil über das Gesetz der einfachen Abwägung entspringt, ob sie die so geregelten Instrumente für sich als verwendbar empfinden oder nicht.

Leider ist davon auszugehen, dass diese Abstimmung verloren geht. Bitte wundern Sie sich nicht, dass die Partei praktisch keine Werbung für das „Ja“ betreibt: Ihr fehlen ganz einfach die Mittel.
Diese Begründung ist lächerlich! Die Plakate kosten 500 Euro. Zudem müsste die SVP genügend Aktivisten haben, um Ort für Ort ihre Plakate plakatiert zu bekommen. Die Erklärung ist eine andere: Mit öffentlichem Totstellen eine möglichst geringe Beteiligung erreichen und zugleich mit der untergründigen Mobilisierung (siehe vorliegendes Rundmail) viele Ja-Stimmen zusammenbringen. Wenn es dann doch schlecht ausgeht, dann kann man anhand der geringen Beteiligung immer noch davon reden, dass das niemanden interessiert und die Niederlage wäre umso kleiner.

Weiterführende Informationen finden Sie im Bürgernetz:http://wahlen.provinz.bz.it/de/index.html

Freundliche Grüße

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