Referendum im Februar – erste Schikane

Wie bekannt hat LH Durnwalder als Termin für das Referendum zum SVP-Landesgesetz, das die Bürgerbeteiligung neu regeln soll, den 9. Februar 2014 festgesetzt. Kurz danach folgen nun bereits wieder die ersten Taktiken zur Verwirrung und Manipulation des Volkes.

Seit 11. November steht der Termin des Referendums gegen dieses Landesgesetz fest. Und schon am 25.11.13 erklärte eine Richterkommission unter Vorsitz von Frau Dr. Falk Ebner, der Ehefrau von Toni Ebner, den Antrag der „Initiative für mehr Demokratie“ fürs Referendum als unzulässig. Nach ihrer Auffassung fehle aufgrund der Gestaltung des Unterschriftenbogens die Gewissheit, dass die Wahlberechtigten bewusst und willentlich für die Abhaltung des Referendums unterschrieben hätten. Dabei wurden sämtliche Unterschriftenbögen vom Präsidium des Landtages vidimiert und alle Unterschriften beglaubigt.

Das Referendum muss dennoch im Februar stattfinden, weil es auch von je neun Abgeordneten der Opposition und der SVP beantragt worden ist. Die Erklärung der Ungültigkeit der Unterschriften bringt für die „Initiative für mehr Demokratie“ aber eine große Benachteiligung im Vorfeld des Referendums. Ihr werden alle Rechte auf Werbung auf den Plakatierungsflächen, Teilnahme an Belangsendungen der öffentlichen Medien sowie der rechtlich vorgesehene Unkostenbeitrag vorenthalten. Um die Gültigkeit der Unterschriften und die Rechte einzufordern, muss sie sich auf einen kostspieligen Rekurs einlassen. Anstatt faire Bedingungen zuzulassen und den Willen tausender Unterzeichner/innen zu respektieren, wird versucht, das Referendum durch Formalitäten einseitig zu beeinflussen. Die fast 18.000 gesammelten Unterschriften geben den 58 Promotoren und den vielen unterstützenden Organisationen jedoch Zuversicht, dass die Bevölkerung Behinderungs- und Verwirrungsversuche durchschaut.

Für die Wähler/innen verwirrend erscheint auch die Fragestellung des Referendums. Darin wird das SVP-Landesgesetz vielversprechend als „Gesetz zur Bürgerbeteiligung“ bezeichnet, obschon sein Inhalt Bürgerbeteiligung erschwert und Mitbestimmung verhindert. Wer will, dass dieses SVP-Landesgesetz nicht in Kraft tritt, muss sich daher im Klaren sein, dass er mit „Nein“ stimmen muss!

Der Inhalt des SVP-Landesgesetzes ist auf die Absicherung des Entscheidungsmonopols der herrschenden Machtkreise ausgerichtet. Mit hohen Hürden und einer ganzen Reihe bürokratischer Fallen, die in den Details des Gesetzestextes stecken, ist dafür gesorgt, dass jede Volksinitiative blockiert und zu Fall gebracht werden kann. Ein Referendum zur Verhinderung des Inkrafttretens eines Landesgesetzes, das Herzstück echter Mitbestimmung, fehlt ganz. Angesichts dessen ist auch der von SVP propagierte Verzicht auf ein Quorum belanglos.

Da das Gesetz zur „Bürgerbeteiligung“ zu den besonders wichtigen Grundgesetzen gehört, ist besondere Wachsamkeit durch das Volk geboten. Die „Initiative für mehr Demokratie“ baut darauf, dass die Bevölkerung das Referendum im Februar deshalb zu nutzen weiß und mit einem klaren „Nein“ den Weg für echte Mitbestimmung ebnet.

Christina Niederkofler
„Initiative für mehr Demokratie“ – Bezirksgruppe Pustertal

 

Zur Erinnerung:

Juni 2013 – die SVP beschließt im Alleingang das Landesgesetz zur „Bürgerbeteiligung“
Da dieses Gesetz ein demokratisches Grundgesetz darstellt, garantiert die Verfassung vor dem Inkrafttreten ein Kontrollrecht durch das Volk, sofern ein Antrag auf ein Referendum gestellt wird.

Juli 2013 – eine 58köpfige Promotorengruppe der „Initiative für mehr Demokratie“ stellt den Antrag auf das Referendum gegen dieses Landesgesetz.

August/September 2013 – die „Initiative für mehr Demokratie“ sammelt die zur Einleitung des Referendums vorgeschriebenen Unterschriften, insgesamt 17.663
Nachdem das Erreichen der vorgeschriebenen Unterschriftenzahl bekannt wird, stellen SVP-Abgeordnete einen Antrag auf das Referendum zu diesem Gesetz, das sie selber im Juni beschlossen hatten.
Ein weiterer Antrag auf das Referendum kommt von einer Gruppe Abgeordneter der Opposition.

Dieser Beitrag wurde unter Kommentare abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.