PM Grüne/Bürgerliste Bruneck zu Annullierung Unterschriften Referendum

Zur Annullierung der Unterschriften für das Referendum zum BürgerbeteiligungsgesetzAls Gemeinderäte, die die Unterschriftensammlung zur Direkten Demokratie im August und September d. J. unterstützt haben, sind wir zutiefst verärgert über die Nichtanerkennung der Unterschriften durch die zuständige Richterkommission. Die daraus resultierende Unterstellung, die Unterschriften nicht regulär gesammelt zu haben, weisen wir auf das schärfste zurück.

In Bruneck wurden zum Referendum über das neue Landesgesetz zur Bürgerbeteiligung 1.362 Unterschriften gesammelt. 312 davon wurden direkt im Wahlamt abgegeben und beglaubigt, 1.050 bei sechs Unterschriftenständen, die während der Sammelfrist organisiert wurden. Dabei wurden für Sammlung und Beglaubigung von Unterschriften sowie Verteilung von Flugblättern an die Brunecker Haushalte weit über 100 Stunden freiwillige Arbeit geleistet. Alle Vorgaben wurden eingehalten, wie schon bei anderen offiziellen Unterschriftensammlungen vorher. Dass jetzt unterstellt wird, wir hätten nicht korrekt gesammelt, können wir nur als Beleidigung empfinden. Diese Unterstellung trifft auch die Beamtinnen des Wahlamtes, die einen Teil der Unterschriften direkt beglaubigt und für alle Unterschriften von Brunecker Bürgerinnen und Bürgern die Eintragung in die Wählerlisten überprüft und bescheinigt haben und denen wir dabei absolute Korrektheit und Gewissenhaftigkeit attestieren. Beleidigt fühlen dürfen sich im übrigen auch die 1.362 Bürgerinnen und Bürger, die so dargestellt werden, als wären sie bereit, blindlings irgendwelches Zeug zu unterschreiben, über das sie nicht informiert sind.

Die Rechtsauffassung, die hinter so einer Entscheidung steht, erscheint uns äußerst zweifelhaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger müssen auf jeden Fall höchsten Schutz genießen und dürfen nicht durch rein formale Vorhaltungen in Frage gestellt werden. Wenn die Richterkommission im übrigen Zweifel an den Modalitäten der Unterschriftensammlung hegt, so teile sie diese den zuständigen Landesbehörden mit, auf dass derartige Problematiken in Zukunft vermieden werden. Die Arbeit hunderter Freiwilliger und die Unterschriften von über 17.000 Bürgerinnen und Bürgern per Federstrich zu annullieren ist hingegen eine Verhöhnung, die wir nicht hinnehmen.

03.12.2013
Die Gemeinderäte der Grünen und der Bürgerliste Bruneck:
Hanspeter Niederkofler
Walter Huber
Georg Peintner
Claudia Renzler Hainz
Johanna Schmiedhofer Ganthaler
Gerhard Elzenbaumer

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Annullamento delle firme per il referendum sulla legge per la democrazia diretta

Come consiglieri comunali che hanno sostenuto la raccolta di firme per la democrazia diretta in agosto e settembre di quest’anno siamo profondamente irritati per il mancato riconoscimento delle firme da parte dell’apposita commissione di giudici. Respingiamo fermamente l’insinuazione che le firme non siano state raccolte regolarmente.

A Brunico per il referendum sulla legge per la democrazia diretta sono state raccolte 1.362 firme. 312 di queste sono state apposte ed autenticate direttamente nell’ufficio elettorale del comune, 1.050 sono state raccolte in occasione di sei banchetti organizzati durante il periodo di raccolta.

Per la raccolta ed autenticazione delle firme e per la distribuzione di volantini nelle case di Brunico si sono prestate ben oltre 100 ore di volontariato. Tutte le prescrizioni sono state osservate, come del resto in occasione di precedenti raccolte di firme ufficiali. Che ora si insinui una mancanza di correttezza da parte nosta, la riteniamo un’offesa. L’illazione riguarda anche le funzionarie dell’ufficio elettorale, che hanno autenticato direttamente una parte delle firme e per tutte le firme di cittadine e cittadini di Brunico hanno controllato e certificato l’iscrizione nelle liste elettorali, e possiamo solo attestare la massima correttezza e meticolosità. Si possono sentire offesi anche i 1.362 cittadini che vengono dipinti come persone disposte a firmare ciecamente qualsiasi cosa senza essere informati.

La concezione del diritto dietro una decisione del genere ci appare alquanto dubbia. I diritti costituzionali di cittadine e cittadini devono in ogni caso godere della più alta protezione e non devono essere messi in questione per osservazioni meramente formali. Se la commissione di giudici ha dei dubbi sulle modalità di raccolta delle firme, li comunichi alle autorità provinciali competenti per evitare in futuro simili problematiche. Ma annullare con un tratto di penna il lavoro di centinaia di volontari e le firme di oltre 17.000 cittadine e cittadini è una beffa che non accettiamo.

03/12/2013
I consiglieri comunali di Verdi e Lista Civica:
Hanspeter Niederkofler
Walter Huber
Georg Peintner
Claudia Renzler Hainz
Johanna Schmiedhofer Ganthaler
Gerhard Elzenbaumer

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Referendum im Februar – erste Schikane

Publiziert am 3. Dezember 2013 von forum

Wie bekannt hat LH Durnwalder als Termin für das Referendum zum SVP-Landesgesetz, das die Bürgerbeteiligung neu regeln soll, den 9. Februar 2014 festgesetzt. Kurz danach folgen nun bereits wieder die ersten Taktiken zur Verwirrung und Manipulation des Volkes.

Seit 11. November steht der Termin des Referendums gegen dieses Landesgesetz fest. Und schon am 25.11.13 erklärte eine Richterkommission unter Vorsitz von Frau Dr. Falk Ebner, der Ehefrau von Toni Ebner, den Antrag der „Initiative für mehr Demokratie“ fürs Referendum als unzulässig. Nach ihrer Auffassung fehle aufgrund der Gestaltung des Unterschriftenbogens die Gewissheit, dass die Wahlberechtigten bewusst und willentlich für die Abhaltung des Referendums unterschrieben hätten. Dabei wurden sämtliche Unterschriftenbögen vom Präsidium des Landtages vidimiert und alle Unterschriften beglaubigt.

Das Referendum muss dennoch im Februar stattfinden, weil es auch von je neun Abgeordneten der Opposition und der SVP beantragt worden ist. Die Erklärung der Ungültigkeit der Unterschriften bringt für die „Initiative für mehr Demokratie“ aber eine große Benachteiligung im Vorfeld des Referendums. Ihr werden alle Rechte auf Werbung auf den Plakatierungsflächen, Teilnahme an Belangsendungen der öffentlichen Medien sowie der rechtlich vorgesehene Unkostenbeitrag vorenthalten. Um die Gültigkeit der Unterschriften und die Rechte einzufordern, muss sie sich auf einen kostspieligen Rekurs einlassen. Anstatt faire Bedingungen zuzulassen und den Willen tausender Unterzeichner/innen zu respektieren, wird versucht, das Referendum durch Formalitäten einseitig zu beeinflussen. Die fast 18.000 gesammelten Unterschriften geben den 58 Promotoren und den vielen unterstützenden Organisationen jedoch Zuversicht, dass die Bevölkerung Behinderungs- und Verwirrungsversuche durchschaut.

Für die Wähler/innen verwirrend erscheint auch die Fragestellung des Referendums. Darin wird das SVP-Landesgesetz vielversprechend als „Gesetz zur Bürgerbeteiligung“ bezeichnet, obschon sein Inhalt Bürgerbeteiligung erschwert und Mitbestimmung verhindert. Wer will, dass dieses SVP-Landesgesetz nicht in Kraft tritt, muss sich daher im Klaren sein, dass er mit „Nein“ stimmen muss!

Der Inhalt des SVP-Landesgesetzes ist auf die Absicherung des Entscheidungsmonopols der herrschenden Machtkreise ausgerichtet. Mit hohen Hürden und einer ganzen Reihe bürokratischer Fallen, die in den Details des Gesetzestextes stecken, ist dafür gesorgt, dass jede Volksinitiative blockiert und zu Fall gebracht werden kann. Ein Referendum zur Verhinderung des Inkrafttretens eines Landesgesetzes, das Herzstück echter Mitbestimmung, fehlt ganz. Angesichts dessen ist auch der von SVP propagierte Verzicht auf ein Quorum belanglos.

Da das Gesetz zur „Bürgerbeteiligung“ zu den besonders wichtigen Grundgesetzen gehört, ist besondere Wachsamkeit durch das Volk geboten. Die „Initiative für mehr Demokratie“ baut darauf, dass die Bevölkerung das Referendum im Februar deshalb zu nutzen weiß und mit einem klaren „Nein“ den Weg für echte Mitbestimmung ebnet.

Christina Niederkofler
„Initiative für mehr Demokratie“ – Bezirksgruppe Pustertal

 

Zur Erinnerung:

Juni 2013 – die SVP beschließt im Alleingang das Landesgesetz zur „Bürgerbeteiligung“
Da dieses Gesetz ein demokratisches Grundgesetz darstellt, garantiert die Verfassung vor dem Inkrafttreten ein Kontrollrecht durch das Volk, sofern ein Antrag auf ein Referendum gestellt wird.

Juli 2013 – eine 58köpfige Promotorengruppe der „Initiative für mehr Demokratie“ stellt den Antrag auf das Referendum gegen dieses Landesgesetz.

August/September 2013 – die „Initiative für mehr Demokratie“ sammelt die zur Einleitung des Referendums vorgeschriebenen Unterschriften, insgesamt 17.663
Nachdem das Erreichen der vorgeschriebenen Unterschriftenzahl bekannt wird, stellen SVP-Abgeordnete einen Antrag auf das Referendum zu diesem Gesetz, das sie selber im Juni beschlossen hatten.
Ein weiterer Antrag auf das Referendum kommt von einer Gruppe Abgeordneter der Opposition.

 

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2 Antworten auf PM Grüne/Bürgerliste Bruneck zu Annullierung Unterschriften Referendum

  1. forumonline sagt:

    siehe unten: Zornige Promotoren

  2. forumonline sagt:

    wer möchte, kann sich gern an den Dr. Beikircher und die Ried-Volksbefragung erinnern