Stein an Stein: Aktion Rückwärts

TZ, 12.06.2013

Im Sommer 2011 erließ der Landtag für Kraftwerkskonzessionäre eine Offenlegungspflicht bei Treuhandgesellschaften. Jetzt will die SVP diese Bestimmung mit dem neuen Energiegesetz wieder still und leise abschaffen. Es wäre die Sanierung für die „Stein an Stein GmbH“.
von Christoph Franceschini

Reden will darüber niemand. Denn man weiß in der SVP nur zugut, dass die Nachricht für einigen politischen Wirbel sorgen wird. „Vor einigen Wochen war der Passus noch im Gesetz“, meint ein Landtagsabgeordneter.

Auch an diesem Montag stand die Genehmigung des Landesgesetzentwurfes „Änderungen zum L.G. Nr. 7/05 – Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer und elektrischer Anlagen“. Hinter dem Titel verbirgt sich ein Art Sanierungsgesetz auf dem Energiesektor. Ein Gesetz, eingebracht vom zuständigen Landesrat Florian Mussner, mit dem einige Fehler in der Energiepolitik aus der Vergangenheit korrigiert werden sollen.

„Wir müssen die Kriterien zur Vergabe der Konzessionen den Vorgaben der Regierung Monti anpassen“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder vor zwei Monaten. In der Landesregierung wurde das Gesetz zwar mehrfach behandelt, doch am vergangenen Montag hat man die Verabschiedung noch einmal vertagt.

Nach Information der Tageszeitung enthält das Gesetz einige harte Brocken. So eine neue Einteilung zwischen Groß- und Kleinkraftwerken und eine neue Verfahrensregelung bei der Konzessionsvergabe. Ebenso will man die vom Höchstgericht bereits einmal zu Fall gebrachte, obligatorische Grundverfügbarkeit bereits beim Konzessionsansuchen wieder einführen.

Der brisanteste Passus aber ist einer, der das Rad der Geschichte um einige Zeit zurückdreht. Nach den Aufflammen des Stein-an-Stein-Skandals und den Enthüllungen mehrere Treuhandbeteiligungen im Energiesektor, musste die SVP im Sommer 2011 reagieren. Elmar Pichler-Rolle und Julia Unterberger brachten im Landtag ein Gesetz ein, mit dem bei der Vergabe von Konzessionen durch das Land Südtirol die Offenlegung der Treugeber zur Auflage gemacht wurde. Zudem mussten bestehende Konzessionäre mögliche verdeckte Beteiligungen innerhalb 60 Tagen offen legen. Wer das nicht tut, dem würde das Land die Konzession entziehen.

Es kam wenig später zwar zur Offenlegung mehrere Treuhandbeteiligungen durch den damaligen Landesrat Michl Laimer, doch nur in einem Fall zu einem Konzessionsentzug. Im Herbst 2012 entzog die Landesregierung der „Stein an Stein Italia Gmbh“, die Konzession für ihr Kleinkraftwerk in Mittewald. Weil die Staatsanwaltschaft den zuständigen Ämtern mitgeteilt hat, dass es sich um eine treuhänderische Beteiligung handle, wurde das Gesetz erstmals angewandt.

Es dürfte zugleich die letzte Anwendung gewesen sein. Denn mit dem neuen Energiegesetz will man diese Offenlegungspflicht kurzerhand wieder abschaffen. Der Grund: Für viele Juristen ist sie nicht haltbar. Traditionell sind in der breiten Aktionärsstruktur börsenquotierter Energieunternehmen – wie etwa der „Edison“ oder der „Enel“ – Dutzende Treuhandbeteiligungen vorhanden. Streng nach dem Landesgesetz müssten sie offengelegt werden. Was aber eindeutig dem rechtlich erlaubten Institut der treuhänderischen Beteiligung widerspricht.

Vor diesem Hintergrund will die Landesregierung mit einem Passus im neuen Energiegesetz, die Offenlegungspflicht wieder abschaffen. Direkte Nutznießer dieser „Aktion Rückwärts“ wären die verdeckten Besitzer des Mittewalder „Stein an Stein“-Kraftwerks. Bisher taten die Kraftwerksbetreiber so als sei nichts passiert. Trotz Konzessionsentzug läuft die Stromproduktion weiter wie vorher. Das Amt für Stromversorgung hat zwar eine Strafe ausgestellt, doch der Gewinn aus dem Stromverkauf ist zehnfach höher.

Auch derzeit läuft das Kraftwerk auf Hochtouren. Inzwischen hat die „Stein an Stein Italia GmbH“ gegen den Konzessionsentzug Rekurs eingelegt hat.  Ändert man jetzt wie geplant das Gesetz so wird auch der Konzessionsentzug für die „Stein an Stein“-Betreiber fallen.

Dann wäre die Rettung eines Millionen-Geschäfts im allerletzten Moment doch noch geglückt.

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Artikel abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.