LROG – neu: Vertragsurbanistik, ja aber… (Bericht Dolomiten)

Dolomiten, 22. Mai 2013

Raumordnungsnovelle: Landesregierung nimmt zwei Drittel der Gemeinden -Änderungswünsche an

Bozen (lu). Kräftemessen rund um die Urbanistkreform:,,Zu zwei Drittel haben wir die Änderungsanträge des Rates der Gemeinden angenommen bzw. einen Kompromiss gefunden. Zu einem Drittel mussten wir Nein sagen“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Verabschiedung des Entwurfes.

Raumordnungslandesrat Elmar Pichler Rolle führte die Punkte aus, zu denen die Landesregierung Nein gesagt hat. ,,Obwohl ja noch die Behandlung des Entwurfs in Gesetzgebungskommission und Landtag ansteht“, so Pichler Rolle vorweg. Mit dem neuen Entwurf sollen die Gemeinden dem Land jährlich mitteilen, wieviel Fläche verbaut wurde. ,,Dann soll ein nicht verbindlicher Richtwert der verbaubaren Fläche pro Gemeinde erstellt werden. Die Gemeinden sagen, das sei nur Bürokratie, wir wollen dagegen endlich konkrete Zahlen“, so Pichler Rolle.

Mittels Durchführungsplänen soll das Problem der Gebäudeabstände umschifft werden. Der Rat der Gemeinden wollte selbst für Einzelgebäude wie für Zonen, die größer als 5000 Quadratmeter sind, das Problem mit Durchführungsplänen lösen. ,,Das haben wir nicht akzeptiert, sondern nur den Mittelweg für Zonen mit bis zu 5000 Quadratmetern“, sagt der Urbanistiklandesrat.

Auf Halbweg begegnen sich Land und Gemeinden bei Änderungsverfahren zum Bauleitplan der Gemeinde. Das Land wollte, dass sechs Monate vor Gemeinderatswahlen keine Bauleitplanänderungen mehr durchgeführt werden dürften. Auf Antrag der Gemeinden wurde dieser Zeitraum auf drei Monate herabgesetzt. Dafür dürfen im Zweijahreszeitraum nur drei statt geforderten sechs Verfahren zur Bauleitplanänderung auf den Weg gebracht werden.

Was die Vertragsurbanistik betrifft, müssen derartige Verträge in direktem Zusammenhang mit Bauleitplan oder Durchführungsplan stehen und nicht – wie vom Rat der Gemeinden gefordert – als Haushaltsmaßnahme daherkommen, sprich eine gewisse Maßnahme wird mit einem Raumordnungsvertrag gegenfinanziert.

Bei der Verdichtung einer Auffüllzone, bei dem bis zu 1250 Kubikmeter Wohnraum geschaffen werden kann, muss der Bauherr nicht 30 Prozent des Schätzwertes des Grundes als Obulus an die Gemeinde entrichten. Auch mit dieser Forderung ist der Rat der Gemeinden untergegangen.

 

Bausparen und Dorfkern sanieren

Spare in der Zeit, so baust du in Hinkunft mit Hilfe des Landes leichter deine eigenen vier Wände. So in etwa könnte das Ansinnen der Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zum Bausparen auf den Punkt gebracht werden. Am kommenden Montag soll der Entwurf, in dem auch die Dorfkernsanierung untergebracht ist, verabschiedet werden. Der Entwurf der Landesregierung sieht eine Kombination aus einem Ansparen im Zusatzrentenfonds, Landesbeiträgen sowie einer Bürgschaft des Landes vor. ,,Durch diese Kombination bekommen auch junge Leute die Chance, schon früh genügend Kapital beisammen zu haben, um sich eine eigene Wohnung leisten zu können“, sagt der Landeshauptmann Luis Durnwalder. Viel werde nach der Verabschiedung des Gesetzes per Durchführungsbestimmung geregelt.

Mit dem Entwurf verankert ist auch die Dorfkernsanierung. Sie sieht eine Reihe von Vorteilen für Bauherren vor. Gemeinden oder Baufirmen sollen bei der Sanierung alter Gebäude in den Zentren dadurch gefördert werden, dass die staatlichen Steuerabschreibungen auf Sanierungen vom Land vorgestreckt werden. ,,Anstatt diese Summen also in zehn Jahren von der Steuer absetzen zu können, würden wir sie den Bauherren vorab auszahlen, mit den Absetzbeiträgen müsste das zinslose Darlehen dann zurückgezahlt werden“, so Durnwalder. Falls nicht ,,nur“ saniert wird, sondern auch energetische Maßnahmen getroffen werden, greift als zweiter Anreiz zudem der dafür vorgesehene Kubaturbonus. Wer hingegen eine solche Zentrumswohnung kauft, soll 30.000 Euro mehr Wohnbauförderung erhalten als üblich.

 

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