Initiative für mehr Demokratie: Referendum auch mit Zweidrittelmehrheit

Auch mit einer Zweidrittelmehrheit für ihr Bürgerbeteiligungs-Gesetz
wird die SVP-Landtagsfraktion ein Referendum darüber nicht verhindern können

Im Hinblick auf eine mögliche abschließende Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung vor der Sommerpause stellt die Initiative für mehr Demokratie fest:

  • Sollte der Gesetzentwurf wider Erwarten mit der Unterstützung von Oppositionsparteien mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden, dann werden auch die in diesem Fall vorgeschriebenen ca. 26.000 Unterschriften für das bestätigende/ablehnende Referendum gesammelt werden. Dazu sehen wir uns gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, inbesondere den 114.884, die in der Volksabstimmung 2009 für den Gesetzentwurf des Bündnisses für mehr Demokratie gestimmt haben. Der Gesetzentwurf der SVP-Landtagsfraktion ist ein Betrug an ihnen und an ihrem legitimen und vom Autonomiestatut verbürgten Recht zur direkten Mitbestimmung der Landespolitik mit wirksamen Kontroll- und Initiativrechten.
  • Die SVP-Landtagsfraktion versucht jetzt mit einem Angebot zur Absenkung ihrer Unterschriftenhürde von 39.000 auf 19.000 die Landtagsabgeordnete der Opposition zu gewinnen, um damit das bestätigende/ablehnende Referendum zu vermeiden. Diese absurd hohe Zugangshürde hat die Initiative für mehr Demokratie von Anfang an als strategisches Manöver entlarvt: Die Hürde wurde bewusst so hoch angesetzt, um dann mit einer Absenkung auf eine immer noch zu hohe Unterschriftenzahl das große Entgegenkommen zu demonstrieren.
  • Die SVP-Führung redet jetzt bewusst nur von der nötigen Unterschriftenzahl und von ihrer Bereitschaft sie abzusenken. Damit will sie davon ablenken, dass die Verhinderung der Mitbestimmung nicht nur durch eine zu hohe Unterschriftenhürde gegeben ist, sondern durch die gesamte Verfahrensregelung in diesem Gesetzentwurf. Mitbestimmung würde mit diesem Gesetz auch dann nicht funktionieren, wenn die Hürde auf die einzig sachlich begründbare Höhe von ca. 10.000 Unterschriften festgesetzt würde. Möglich, dass das die meisten SVP-Landtagsabgeordneten nicht begriffen haben, weil sie sich nicht wirklich mit der Materie auseinandergesetzt haben und sie deshalb so überzeugt ihren Gesetzentwurf vertreten.
  • Würde die SVP-Führung wirklich Bürgerbeteiligung wollen – nicht zu reden von effektiver Mitbestimmung – dann hätte sie sich von Personen beraten lassen, die etwas von dieser Materie verstehen. Ganz im Gegensatz dazu hat sie alle fachlichen Hinweise auf die nicht gegebene Anwendbarkeit ihrer vorgeschlagenen Regelung in den Wind geschlagen. Der von ihr angekündigte konstruktive Dialog war zu keinem Zeitpunkt gegeben. Wir messen sie an den Taten, nicht an ihren Worten!

14.05.2013

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