Klaus Schuster: Wer soll die Allgemeingüter Wind und Wasser nutzen?

Vorausschicken möchte ich Folgendes:

Zielsetzung eines privaten Unternehmens ist die Gewinnmaximierung! Das war immer so und das ist so auch völlig legitim. Dazu hält sich der Betrieb, je nach Auftragslage, so viele Mitarbeiter wie er zur Herstellung seiner Produkte benötigt, bei kurzfristig sinkender Auftragslage schickt er die überzähligen Angestellten in die Lohnausgleichskasse, bleiben langfristig Aufträge aus, reduziert er die Anzahl seiner Mitarbeiter.

Wenn das größte private Unternehmen des Bezirks ständig betont, dass man bei seinen Bestrebungen der Gewinnvermehrung das Allgemeinwohl im Auge hat, dann empfinde ich das als scheinheilig und heuchlerisch. Besonders unappetitlich wird das Ganze für mich aber, wenn man die Politik, die öffentliche Meinung und die Mitarbeiter unter Druck setzt, indem man permanent gebetsmühlenartig wiederholt, dass  Arbeitsplätze verloren gehen würden, wenn man als privater Betrieb nicht die Möglichkeit bekäme mit dem öffentlichem Gut Wind das große Geld zu verdienen.

Der Betrieb soll, wenn er die öffentliche Ausschreibung gewinnt, die Windräder liefern und darf meinetwegen, weil er seinen Sitz im Bezirk hat und wenn es die geltenden Gesetze erlauben, dabei auch noch eine Vorzugsbehandlung gegenüber seinen auswärtigen Konkurrenten erfahren. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass sich ein Betrieb langfristig mehr Mitarbeiter hält als er unbedingt braucht nur weil er Geld durch die Produktion von Windenergie verdient.

Aber der mit der Windenergie erzielte Erlös muss der Öffentlichkeit zugute kommen! Denn Wind ist, wie das Wasser, ein öffentliches Gut. Von den Erlösen, die man mit diesen öffentlichen Produkten erzielt, muss die Allgemeinheit profitieren. Politiker die, wie es zum Beispiel in der Gemeinde Pfitsch bei der Wasserkraft schon seit Jahren der Fall ist, gegen diese Grundprinzipien verstoßen, entsprechen ihrem Wählerauftrag für das Wohlergehen der Bevölkerung zu arbeiten nicht. Und wenn sich Politiker hinter einer Treuhandgesellschaft verstecken, um beim Stromgeschäft mitzuverdienen so mag das legal sein, würde aber im deutschsprachigen Ausland unweigerlich das Ende der politischen Karriere des Betreffenden bedeuten. Nicht gesetzeskonform ist es aber in jedem Fall, wenn die Verantwortlichen der für die Erteilung der Stromkonzession zuständigen Landesämter, eine solche nur gegen eine persönliche Beteiligung (oder der ihrer engsten Verwandten) ausstellen.

Gerade in unserem kleinen Bezirk hat in den letzten Jahren bei den großen Investitionen immer dieselbe kleine Gruppe von Unternehmern profitiert. Wenn der SVP Obmann Richard Theiner, wie in der FF Nr. 06 2013 zitiert, meint, dass es „eine fatale Entwicklung ist, wenn die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht und dies zur schlechten Grundstimmung in der Gesellschaft beiträgt“, dann kann ich dem nur beipflichten. Anfügen möchte dazu aber noch, dass es gerade seine Partei war, die in diesem Lande oft Einzelinteressen vor das Allgemeininteresse gestellt und damit diese Entwicklung forciert hat.

Abschließend, um Missverständnissen vorzubeugen, noch folgende Feststellung: prinzipiell  bin auch ich der Auffassung, dass 90m hohe Windräder auf unseren Bergen nichts verloren haben. Die intakte Natur ist unser größtes Kapital, für den Tourismus und vor allem für unsere eigene Lebensqualität. Wir Wipptaler müssen schon unten im Tal mit den Autoabgasen und dem Zuglärm leben. Erhalten wir uns wenigstens den freien Blick auf die benachbarten Berge. Verzichten wir auf 90m hohe Windräder, die unseren Ausblick beeinträchtigen und zudem noch Lärm erzeugen!

Klaus Schuster, Wiesen.
aus: Der Erker, März 2013

 

 

 

 

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