BL Sexten: Einwände gegen den Beschluss der Landesregierung Nr. 1.933 vom 27.12.2012:

B Ü R G E R L I S T E  S E X T E N
An die Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen
An die Gemeindeverwaltung von Sexten

Einwände gegen den Beschluss der Landesregierung Nr. 1.933 vom 27.12.2012:

–        Schon im Betreff des Beschlusses der Landesregierung NR. 1.933 vom 27.12.2012 wird aus der Formulierung („teilweise und provisorische Abänderung…“) ersichtlich, dass die Landesregierung durch ihre Beschlüsse Verwirrung schaffen will, um einem nicht genehmigungsfähigen Projekt der Sextner Dolomiten AG „den Segen zu geben“ bzw. es zu genehmigen. „Projekt für die Realisierung einer skitechnischen Verbindung der Skigebiete Helm und Rotwand in der Gemeinde Sexten: teilweise und provisorische Abänderung des Beschlusses der Landesregierung vom 07. Juni 2010, Nr. 963 in Anwendung des Beschlusses der Landesregierung vom 13. Februar 2012, Nr. 201; gleichzeitiger Anfang des Verfahrens gemäß Art. 12 Absatz 8 des Landesraumordnungsgesetzes.“

–        Im Betreff steht auch die Formulierung: „…gleichzeitiger Anfang des Verfahrens gemäß Art. 12 Abs. 8 des Landesraumordnungsgesetzes…“: Der Landesregierung lag aber bei der Beschlussfassung schon die Entscheidung der Landesraumordnungskommission Nr. 183 vom 29.11.2012 vor. Die Eintragung einer Verbindung der beiden Skigebiete Helm und Rotwand wurde mehrheitlich abgelehnt (siehe Prot. der Landesraumordnungskommission Nr. 183 vom 29.11.2012, gez. vom Präsidenten Ing. Anton Aschbacher!). Die Landesregierung setzt sich einfach über die Gutachten der Experten der eigenen Landesämter hinweg, wenn sie nicht in das Konzept der Landesräte bzw. des Landeshauptmannes passen.

–        Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1.933 vom 27.12.2011 baut auf vorhergehende Beschlüsse auf, denen Rechtsunsicherheit anhaftet. Die Beschlüsse der Landesregierung Nr. 963 vom 07.07.2010 und Nr. 1750 vom 26.11.2012 und der Gemeinderatsbeschluss Nr. 55 vom 28.12.2011 wurden vor dem regionalen Verwaltungsgericht – Autonome Sektion für die Provinz Bozen “ wegen Gesetzesverletzung und Befugnisüberschreitung“ angefochten und die Annullierung wurde beantragt. Die sogenannte „sospensiva“, die das Verwaltungsgericht auf die Causa: „Skiverbindung Helm-Rotwand“ ausgesprochen hat, hat alle weiteren Amtshandlungen, so auch die Beschlüsse der Gemeinde Sexten und der Landesregierung untersagt und somit sind die oben zitierten unseres Erachtens in einer rechtsunsicheren, wenn nicht rechtsverletzenden Situation.

–        Es wird des Weiteren im Beschluss der Landesregierung Nr. 1.933 festgestellt, dass „die heutige Entscheidung keine weiteren Gegenbetroffenen Dritte betrifft“. Diese Behauptung ist teilweise unwahr, da das Einverständnis einer interessierten Grundeigentümerin (Interessentschaft Nehmesalm) nicht vorliegt.

–        Die Trassierungen der Skipisten und der Anlagen nähern sich bedenklich den geschützten Hochmooren, die durch die Alpenkonvention geschützt sind.

–        Die Nichtanwendung des Prinzips des „contrarius actus“ verletzt die Interessen der Umweltverbände sehr wohl, da die positive Umweltverträglichkeitsprüfung Nr. 19/2012 erst nach der anzunehmenden Beugung von Rechtsgrundsätzen durch die Landesregierung erfolgt ist. Rechtliche Gültigkeit hat nach wie vor die negative Umweltverträglichkeitsprüfung von 2011!

–        Der Punkt 3 („dieser Beschluss übt auch die Wirkung der Beschlüsse…)“ der Beschlussfassung Nr. 1933 hat keine Eindeutigkeit bzw. weist keine verständliche Satzstruktur auf.

–        Mit diesem Einspruch möchten wir zudem unseren Protest gegen die Subventionierung derartiger Großprojekte in Zeiten knapper werdender Finanzmittel zum Ausdruck bringen. Nach eigenen Angaben der Liftgesellschaft „Sextner Dolomiten AG“ hat die Landesregierung einen Beitrag von ca. 8 Mill. € in Aussicht gestellt, plus die Mitfinanzierung eines neuen Zugbahnhofs in Vierschach als Anschluss an das Helmgebiet.

–        Gleichzeitig warten etliche Infrastrukturen im Hochpustertal auf eine notwendige Sanierung. Ganze Abschnitte der Hauptstraßen zwischen den Ortschaften befinden sich in einem prekären Zustand. Für eine ordentliche Sanierung fehlen offensichtlich der Wille und das Geld. Sogar Sanitätsstrukturen wie z.B. Krankenhaus Innichen sind von Sparmaßnahmen betroffen.

–        Beim letzten Pro-Drau-Forum am 13. 12.2012 hat das Amt für Wasserschutzbauten klar aufgezeigt, dass es allein für das Gemeindegebiet von Sexten Investitionen für den Hochwasserschutz von ca. 5 Mio Euro notwendig wären, um einen effizienten Hochwasserschutz zu erreichen. Es wurde uns mitgeteilt, dass auch hierfür die Geldmittel fehlen.

–        Es stellt sich die Frage: Was macht es für einen Sinn, neue Infrastrukturen zu schaffen, und das dazu noch in intakter Naturlandschaft, wenn andererseits die finanziellen Mittel für die Erhaltung bzw. bereits bestehender Strukturen nicht mehr aufzubringen sind?

–        Beim Zusammenschluss Helm- Rotwand geht es nicht um das Wohl und den Willen der Bevölkerung; zumindest wurde das Volk nicht gefragt, da man eine Ablehnung der Ausbaupläne befürchtete.

Für die Bürgerliste Sexten
Dr. Hans Peter Stauder
Sexten, am 25.02.2013

 

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