BL Sexten: Einspruch gegen Wasserableitung aus dem Sextner Stausee

Sehr geehrte Damen und Herrn, man nimmt sich einfach, was man braucht. Diese Unart der Betreiber des aggressiven Ausbaus in Sexten müssen wir wohl akzeptieren, oder? Ich danke für Ihre Bereitschaft, nicht alles über sich ergehen zu lassen!

Für die Bürgerliste Sexten
Hans Peter Stauder

B ü r g e r l i s t e  S e x t e n

An das Amt für Gewässernutzung, Bozen
Z.K. Gemeinde Sexten

Einspruch gegen eine eventuelle Erhöhung der ableitbaren Wassermenge aus dem Sextner Stausee, wie sie im Gesuch der Sextner Dolomiten AG vom 20.12.2012 beantragt wird. Grundsätzliche Stellungnahme zur Ableitung von Wasser aus dem Sextner Stausee zum Zwecke der technischen Beschneiung der sensiblen Sonnenhänge am Helm. Die Bürgerliste Sexten erhebt in der Person von Dr. Hans Peter Stauder Einspruch gegen die im oben genannten Gesuch beantragte Erhöhung der ableitbaren Wassermenge aus dem Sextner Stausee aus folgenden Gründen:

  • Der Antragsteller SEXTNER DOLOMITEN AG beruft sich auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 1750 vom 26.11.2012. Dieser Beschluss ist u.a. am 04.02.2013 vor dem Regionalen Verwaltungsgericht – Autonome Sektion für die Provinz Bozen angefochten worden und somit kann dem oben genannten Antrag nicht stattgegeben werden, da eine Rechtsunsicherheit besteht.
  • Die Erhöhung der möglichen abgeleiteten Wassermenge auf 16,3 l/s überschreitet eine vernünftige und für die Umwelt erträgliche Dimension. Diese beantragte Wassermenge liegt bei weitem höher als die benötigte Wassermenge der Bevölkerung von Sexten mit ihren Touristen! (ca.  4000 Einheiten). Der Verbrauch von diesen Personen dürfte sich bei einer großzügigen Berechnung auf ca. 13 l/s belaufen.
  • Das abgeleitete Wasser, das für die technische Beschneiung verwendet wird, hat sicherlich trotz gegenteiliger Behauptung keine Trinkwasserqualität (Siehe Beweise in der PRO-DRAU-STUDIE!). Somit ist die Volksgesundheit in Gefahr!
  • Die Druckleitung, mit welcher eine solch große Wassermenge bis zum Zielort geführt werden muss, bedeutet eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Sicherheit der Unterlieger, wenn Defekte an der Rohrleitung früher oder später auftreten werden. Beispiele dafür gibt es in der jüngsten Vergangenheit genug.

Übernimmt das oben zitierte Amt bzw. die Gemeindeverwaltung von Sexten die Verantwortung für eventuelle Schäden an Menschen und der Natur?

Sexten, am 18.02.2013
Für die Bürgerliste Sexten
Dr. Hans Peter Stauder

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