PM Grüne zum Sonderfonds des LH

Verwendung des Sonderfonds: Rechtfertigungen von RA Brandstätter und LH Durnwalder stehen auf brüchiger Grundlage

Die jüngsten Erklärungen von LH Durnwalder und RA Brandstätter, die Vergabe von Trinkgeldern an Bedienstete der Landesverwaltung aus dem Sonderfonds seien nur eine kleine Anerkennung für außerordentliche Dienstleistungen gewesen und mit den Privatvorschüssen aus dem Fonds zugunsten des LH seien nur Guthaben abgerufen worden, sind nicht haltbar. Ihnen ist entgegen zu halten:

  • Nach dem Kollektivvertrag und allen personalrechtlichen Bestimmungen ist eine Vergabe von Trinkgeldern an öffentliche Bedienstete nicht zulässig, da sie weder durch die ordentliche Landesbuchhaltung laufen noch steuerlich erfasst werden. Auch falls es sich nur um kleine Beiträge handelt, die als Ansporn und Anerkennung gedacht sind, ist eine Vergütung außerhalb der offiziellen Kanäle ein grundlegender Verstoß gegen das Transparenzgebot. Mehr noch: Die großzügige Verteilung von Trinkgeldern schafft einen Ermessenspielraum, der gegen die Grundsätze einer guten Verwaltung verstößt. Zudem ist festzuhalten, dass der vormalige Direktor Platter in einer Gehaltsklasse mit zahlreichen Extraboni tätig war, in der Trinkgelder keinesfalls mehr notwendig erscheinen. Nach der Logik von Durnwalder und Brandstätter könnten auch Landes-Generaldirektor Berger und Chefkämmerer Magnago für ihre Verantwortung und Nachtarbeit Anspruch auf Trinkgelder erheben – und zwar in weit größerer Höhe. Die Vergabe von Trinkgeldern an Führungskräfte ist ein Unfug, gesetzlich ungedeckt und eine Prämie zur Bildung persönlicher Loyalität.
  • Die stete Vermischung von Ausgaben aus dem Sonderfonds und privaten Vorschüssen zugunsten des Landeshauptmanns ist – gelinde gesprochen – eine merkwürdige Praxis und verursacht nur Kopfschütteln. Der Privatmann Luis Durnwalder müsste doch über eine Bancomat-Karte verfügen, um seine privaten Ausgaben zu tätigen, ohne Beträge für Flugreisen, Autoreparaturen und Goldkronen aus dem Sonderfonds abzurufen. Die anhaltende Verrechnung von Vorschüssen aus dem Sonderfonds ist eine rechtlich unhaltbare Vermischung von öffentlicher und privater Buchhaltung.
  • Dass Unternehmer mit Sonderzuweisungen und Extraspenden die Führung eines weiteren Sonderfonds ermöglicht haben, ist vollends bedenklich und abzulehnen. Die Mittel dieser Sponsoren bieten dem LH Durnwalder die Möglichkeit, sich großzügig und hilfsbereit zu erweisen, umgekehrt entsteht für ihn zwangsläufig eine Loyalität und Treuepflicht gegenüber den „edlen Spendern“. Eine solche Spender-Praxis nennt sich nicht Wohltätigkeit, sondern Lobbyismus. Die stillschweigende Verpflichtung des Landeshauptmanns gegenüber den Gönnern ist ein enormes Risiko und rechtlich höchst fragwürdig.

Bei allem Respekt vor Landeshauptmann Durnwalder und seinen Verdiensten: Es ist die heillose Vermischung von öffentlichem Auftrag und privaten Angelegenheiten und Freundschaften, die sein Regierungshandeln der letzten Jahrzehnte vielfach auch negativ charakterisiert hat. Der Zwiespalt zwischen seiner Aufgabe als oberster demokratischer Vertretung der Regierung und seiner persönlichen Amts-Auffassung als Landesherr, der Glück, Gaben und Gunst unters Volk streut, tritt an seiner Gebarung der Sonderfonds deutlich zutage. Notwendig und überfällig – dies zeigt die gesamte Affäre – ist künftig eine entschiedene Trennung zwischen Institutionen und Privatinteressen. Die große Aufgabe neuer Demokratisierung und Transparenz sind eine zentrale Herausforderung für eine neue Ära Südtirols und einen neuen Landeshauptmann.

Bozen, 19. Februar 2013
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

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