Ensembleschutz: Kellerei Bozen darf volles Volumen bauen

„Dolomiten“, 08.02.2013, von Ursula Pirchstaller – Staatsrat:Rekurs von Anwalt Rudi Benedikter wurde abgewiesen- Die Altmann -Teile der Kellerrei Gries können abgerissen werden

Bozen. Für die Kellerei Bozen ist jetzt der Weg zur Umwandlung des Geländes in eine Wohnbauzone frei. Der Staatsrat hat Rudi Benedikters Rekurs in letzter Instanz abgewiesen. Die Kellerei muss somit keine Rücksicht mehr auf die Altmann -Bauten (bis auf die Kellergewölbe) nehmen und kann alle oberirdischen Teile abreißen.
Die Kellerei rückt damit ihrem Ziel näher: Nämlich nach Moritzing in einen Neubau auszusiedeln und das heutige Gelände der Firma Rauch -Bau zu überlassen, die dann darauf Mehrfamilienhäuser in bester Lage errichten wird. Mit dem jetzt vom Staatsrat gefällten Urteil ist der Weg zur Verbauung des vollen Volumens auf dem Gelände am Grieser Platz frei.

Zur Erinnerung: 2008 hatte Anwalt Rudi Benedikter zusammen mit Peter Ortner, dem Obmann des Heimatpflegeverbands, Rekurs gegen die damalige Entscheidung der Landesregierung eingereicht. Diese hatte den Ensembleschutzbeschluss der Gemeinde – mit dem die Altmann – Teile der Kellerei unter strengen Schutz gestellt wurden – abändern lassen, sodass der Abbruch und Wiederaufbau möglich werden sollte.

Dagegen setzten sich Benedikter und Ortner zur Wehr, verloren aber bereits vor dem Bozner Verwaltungsgericht. Nun liegt auch das Urteil in letzter Instanz vor: Der Staatsrat gibt der Landesregierung Recht. Die Begründung: Durch den Ensembleschutz sei zwar das Ensemble in seiner Ganzheit geschützt, nicht jedoch die einzelnen Gebäude, die es beinhaltet. Ganz und gar nicht zufrieden ist Anwalt Rudi Benedikter mit dieser Interpretation: ,,Die Landesregierung hat jetzt zwar gewonnen, aber gleichzeitig dem Ensembleschutz einen Bärendienst erwiesen.“ Da Urteil schaffe einen Präzedenzfall, der es praktisch möglich mache, dass in einem Ensemble jedes beliebige Gebäude abgerissen werden könne, falls es nicht einer weiteren Schutzbindung (zum Beispiel Denkmalschutz) unterliegt. Damit könnte schrittweise ein gesamtes Ensemble umgestaltet werden. ,,Wir hingegen hatten damit argumentiert, dass zumindest bestimmende Elemente in einem Ensemble, wie etwa die Altmann -Teile, nicht abgerissen werden dürfen“, schildert Benedikter.

Positiv sieht das Urteil naturgemäß Kellerei -Obmann Michl Bradlwarter. ,,Jetzt ist die Umwandlung des Volumens der Kellerei in eine Wohnzone ohne Hürden möglich“, erklärt Bradlwarter. Er habe ohnehin nie verstanden, warum solange über den Abriss und Wiederaufbau diskutiert worden sei, zumal der Ensembleschutz diesen grundsätzlich zulasse. Der Altmann -Keller werde jedoch erhalten bleiben, auch wenn die Nutzung heute noch völlig unklar sei.

Trotzdem will die Kellereileitung jetzt noch abwarten, wie der Rekurs des Nachbarn Peter Trafojer ausgeht. Dieser hatte bekanntlich gegen den Wiedergewinnungsplan für die Zone Einspruch erhoben, unter anderem wegen der geplanten Durchfahrt und Zufahrt. ,,Diese Entscheidung dürfte für uns aber kein großes Problem mehr sein, da dann einfach der Wiedergewinnungsplan umgestaltet wird. Wichtig ist, dass wir nun die gesamte Kubatur nutzen können.“, ergänzt Bradlwarter. Das Urteil für den Trafojer – Rekurs ist Ende Mai zu erwarten.

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