TZ 19.09.2012: Pendlerzulage für Politiker

Neue Südtiroler Tageszeitung, 19.09.2012 – Die Landesregierung hat die Pendlerzulage abgeschafft. Für die Landtagsabgeordneten hingegen bleibt eine solche 15 Mal höhere politische Pendlerzulage bestehen. Auch nach der gestern im Regionalrat groß angekündigten und beschlossenen Kürzung der Politikergehälter.
von Christoph Franceschini

Der Normalsterbliche, der mehr als zehn Kilometer zu seinem Arbeitspülatz fahren musste und das mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig schaffte, bekam bisher vom Land eine Pendlerzulage. Der Betrag: 0,0389 Euro pro gefahrenen Kilometer. Rund 3 Millionen Euro gab das Land jährlich für die knapp 10.000 Antragsteller aus. Am vorvergangenen Montag hat die Landesregierung beschlossen, diese Pendlerzulage zu streichen. Aus Spargründen. Jeder Mandatar bekommt, wenn er zu einer Sitzung des Landtages, des Regionalrates oder deren Kommissionen mit dem Privatauto fährt 0,60 Euro pro gefahrenen Kilometer. Das bleibt auch nach der gestern groß angekündigten Kürzung im Regionalrat aufrecht.

Der Landtagsabgeordnete fährt mit seinem eigenen Auto zu den Sitzungen nach Bozen oder zum Regionalrat nach Trient. Auch er bekommt eine Art Pendlerzulage. Nur ist diese um gut 15 Mal höher als jene des Normalsterblichen. 0,60 Cent pro Kilometer. Trotz der groß angekündigten Kürzungen wird es diese ,, Politische Pendlerzulage“ aber auch weiterhin geben. Wie diskret man dabei vorgeht, zeigte sich gestern im Regionalrat, als man einen von Regionalratspräsidentin Rosa Thaler vorgelegten und von allen Fraktionen mitgetragenen Gesetzentwurf zur Kürzung der Politikkosten behandelte. Abgesehen davon, dass die Kürzungen erst mit Beginn der neuen Legislatur, also im November 2013, greifen, wurde auch hier der Teufel im Detail versteckt.

Bisher können die Abgeoprdneten im Regionalrat jährlich maximal 8.000 Kilometer für Fahrten abrechnen, die sie in Ausübung ihres Mandates mit dem Privatwagen machten. Darunter fallen Fahrten zu Sprechstunden, zu Veranstaltungen und zu Tagungen. Gezahlt wird nach einer einfachen Formel: ein Drittel des Bezinpreises pro Kilometer. Damit bekommen Herr oder Frau Volksvertreter derzeit 0,60 Euro pro Kilometer.

Maximal können sie so 4.800 Euro jährlich im Regionalrat abrechnen. Dazu kommen aber noch einmal 8.000 Kilometer im Landtag, die die Abgeordneten dort abrechnen können. Reizt ein Politiker das gesamte Kontingent aus ( und das tun einige), kommt er so auf 9.600 Euro jährlich.

Mit dem neuen Kürzungspaket soll diese Abrechnung ab 2014 nicht mehr nötig sein. Das gestern beschlossene Reformgesetz sieht vor, dass die Abgeordneten im Monat eine Pauschale von maximal 750 Euro netto erhalten. Weil diese Rechnung vom Südtiroler Landtag übernommen werden soll, würde so am Ende ein Abgeordneter maximal auf 9.000 Euro im Jahr kommen. Eingespart hat man dann – vielleicht 600 Euro pro Abgeordneten.

Interessant aber ist das, was im neuen Gesetzestext nicht steht. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter haben zusätzlich zu den 16.000 vergüteten Fahrkilometern auch noch Anrecht auf einen Fahrtkostenzuschuss zum politischen Arbeitsplatz.

Jeder Mandatar bekommt, wenn er zu einer Sitzung des Landtages, des Regionalrates oder deren Kommissionen fährt, wiederum die 0,60 Euro -Zulage pro gefahrenen Kilometer. Eine Abgeordnete aus Meran kommt damit – wenn man 60 Kilometer hin und zurück und 7 Sitzungstage im Monat berechnet – immerhin auf gut 250 Euro zusätzlich im Monat. Tagt der Regionalrat in Trient oder kommt der Abgeordnete aus dem Oberpustertal, dann geht dieser Zuschuss deutlich in die Höhe.

Diese Pendlerzulage für Politiker wurde auch durch das gestern beschlossene Gesetz nicht angetastet. ,, Es ist ein Grundrecht, dass die Politiker gleichberechtigt zu den Sitzungen kommen können“, argumentiert ein Fraktionssprecher. Für die Normalsterblichen bei der Arbeit gilt das anscheinend nicht.

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Eine Antwort auf TZ 19.09.2012: Pendlerzulage für Politiker

  1. forum sagt:

    Es ist ein elementares Grundrecht, dass auch die arbeitende Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihren Arbeitsplätzen gelangen kann. Die Auto fahrenden Politikinnen/er fahren sowieso nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln – ausgenommen einige Grüne und Andere – deshalb sollte man diese politischen Privilegien in Form einer Pendlerzulage streichen. Oder bekommen Politiker einer bestimmten politischen Gattung, die regelmäßig zu ihren Sprechstunden laufen müssen etwa auch noch Landesbeiträge für die Schuhabnützung?
    Michl Burger